Indexanpassung
Die Modellansätze der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten nach Anlage 3 – ImmoWertV resultieren aus den dort veröffentlichten Basiswerten vom Oktober 2001, welche mit dem Verbraucherpreisindex jährlich fortgeschrieben werden. Details zu den Basiswerten 2021 entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts.
Mit dem für Oktober 2024 gemeldeten Indexstand ergeben sich ab dem Wertermittlungsstichtag 01. Januar 2025 folgende Bewirtschaftungskostenansätze:
Ansprechpartner
Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH / Betreuung des Bundesfachausschusses Sachverständige