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Mehr InformationenNeue Vorgaben für Heizung und Gebäudeeffizienz
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen, das das GEG aus dem Jahr 2023 („Heizungsgesetz“) ersetzt.
Dies sind die wesentlichen Regelungen zu Heizungen im GModG:
- Gas- und Ölheizungen sind nun wieder als Option allgemein zugelassen. Sie müssen aber einen stufenweise steigenden Anteil an Biobrennstoffen oder Wasserstoff nutzen („Biotreppe“). Dieser beginnt 2029 mit 10 Prozent, liegt 2035 bei 30 Prozent und erreicht 2040 60 Prozent.
- In vermieteten Gebäuden muss nun im Gegenzug der Vermieter die Hälfte der Kosten des beigemischten Biogases, der Gasnetzentgelte und der CO₂-Kosten zahlen, unabhängig vom Zustand des Gebäudes. Mitte der 30er Jahre könnte somit der Anteil des Vermieters an den gesamten Heizkosten ca. ein Viertel betragen
- Wer Gas-/Öl-Hybridheizungen in Verbindung mit einer Wärmepumpe, Solarthermie oder fester Biomasse neu einbaut, wird von der „Biotreppe“ befreit.
- Weitere zugelassene Heizungslösungen sind unverändert: Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasse (fest, flüssig oder gasförmig) oder der Anschluss an ein Wärmenetz. In bestimmten Fällen, bei sehr hoher Gebäudeeffizienz, sind auch Stromdirektheizungen zulässig.
- Die Regelung, dass über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel stillgelegt werden müssen, wurde gestrichen.
Damit kann jede bestehende Heizung weiterbetrieben werden, solange sie noch funktioniert.
Kritikpunkte
- Das „Verfallsdatum“ 2030 des GModG führt zu weiterer Unsicherheit.
- Die „Biotreppe“ erscheint für hohe Anteile Biomasse schwer umsetzbar zu sein, da derzeit Biomasse nicht in dem nötigen Umfang vorhanden ist.
- Die Technologieoffenheit bei der Heizungswahl wird nicht wirklich erhöht.
- Es gibt einen abgeschlossenen Katalog von Heizungslösungen (das war bisher im GEG nicht so).
- Die Kostenbeteiligung des Vermieters an den Heizungskosten bei neuen Gas-/ Ölheizungen ist ein unkalkulierbares Risiko, das de facto Gas-/Ölheizungen in vermieteten Gebäuden als Option ausschließt.
- Die immer weitere Vertagung der neuen notwendigen Regelungen zur Fernwärme (Novelle Wärmelieferverordnung, künftige Regulierung) führt dazu, dass die Option Fernwärme geschwächt wird.
Statement von IVD-Präsident Dirk Wohltorf: Regierung will Mieter vor dem Staat schützen
„Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden einige Daumenschrauben für Eigentümer gelockert. Bizarr ist aber, dass die Regierung meint, den Mieter vor dem Staat schützen zu müssen, und den Vermieter dafür zahlen zu lassen. Denn CO₂-Kosten, Netzentgelte und Kosten für die Beimischung gehen auf staatliche Vorgaben zurück und werden mittelbar durch das Heizverhalten des Mieters verursacht. Wer Verbrauchskosten vom Verbrauch entkoppelt, konterkariert die mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz angestrebte klimapolitische Intention, mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas sparsam umzugehen.
Geändert werden sollte auch das Mietrecht – nicht zugunsten oder gegen den Mieterschutz, sondern für mehr Klarheit. Das Mietrecht liest sich mittlerweile wie eine technische Beschreibung einer Heizungsanlage. Das hat mit Mietrecht nichts mehr zu tun.“
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Berater für Klimaschutz, Energie und Nachhaltigkeit
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