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Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen versichern

Immer häufiger kommt es vor, dass Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen (PV) beschädigt oder sogar gestohlen werden, so der Immobilienverband Deutschland IVD. Ein großes Ärgernis für die betroffenen Immobilieneigentümer.

Eigentümer sollten ihre Wärmepumpen und PV-Anlagen gegen Schäden und Diebstahl versichern, rät IVD-Sprecher Stephen Paul. Und weist darauf hin, wie wichtig es ist, auf das Kleingedruckte zu achten.

Gebäudeversicherung erfasst auch Wärmepumpen

Hat ein Immobilieneigentümer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, ist eine auf dem Grundstück installierte Wärmepumpe in der Regel vom Versicherungsschutz erfasst. Dafür muss sie ein sogenannter wesentlicher Bestandteil des Gebäudes sein. Der Bundesgerichtshof hatte schon im Jahre 1989 geurteilt, dass eine Heizungsanlage auch außerhalb des Gebäudes als wesentlicher Bestandteil angesehen werden kann.

Ist die Wärmepumpe ausreichend gegen Diebstahl versichert?

Wenn die Anlage gestohlen wird, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn die Diebstahlgefahr als „versicherte Gefahr“ im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. „Das ist nicht der Standard, da Versicherungen meist nur Gefahren aus Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel abdecken“, weiß Johann Ulferts, Experte vom Versicherungsmakler Funk-Gruppe, Kooperationspartner des IVD.

Immobilieneigentümer sollten auch prüfen, welche Formen von Diebstahl genau versichert sind. Oft wird nur Einbruchdiebstahl abgedeckt. Daher ist es ratsam, alle Formen des Diebstahls im Versicherungsvertrag zu erfassen.

Auch die Höhe der Entschädigung kann begrenzt sein, im schlechtesten Fall auf wenige Tausend Euro. Jeder sollte daher seine Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen.

Von Produktbezeichnungen nicht verwirren lassen

Ulferts weist auch darauf hin, dass Versicherungsnehmer oft mit unterschiedlichen Deckungs- und Tarifkonzepten konfrontiert sind. Manche Versicherer verwenden Bezeichnungen wie „Baustein Erneuerbare Energien“ oder „Energiepaket“, andere fassen Wärmepumpen unter Haustechnik oder „technische Gefahren“ zusammen.

PV-Anlagen oft nicht über Gebäudeversicherung geschützt

Bei Photovoltaikanlagen muss für den Versicherungsschutz geklärt werden, ob sie fest mit dem Gebäude verbunden sind oder als Zubehör gelten. Photovoltaikanlagen, die der persönlichen Stromversorgung dienen, gelten in der Regel als versichertes Zubehör. Bereits bei teilgewerblicher Nutzung wird der Versicherungsschutz jedoch oft aus der Gebäudeversicherung ausgeklammert und muss über separate Versicherungskonzepte erworben werden.

Eine Versicherung für PV-Anlagen sollte einerseits die Kosten abdecken, die bei der Reparatur von Schäden entstehen. Andererseits soll Versicherungsschutz für den Ausfall des Ertrages geschaffen werden, wenn mit der Anlage kein Strom mehr erzeugt werden kann.

Spezielle PV-Versicherungen bieten Allgefahrendeckung

Um sowohl Schäden als auch Ertragsausfälle abzusichern, greift man am besten auf spezielle PV-Versicherungen zurück, die von privaten Immobilieneigentümern kostengünstig abgeschlossen werden können. Solche Versicherungen bieten eine sogenannte Allgefahrendeckung, die im Gegensatz zur Gebäudeversicherung vor allen Gefahren schützt und sogar Ereignisse wie Stromnetzschwankungen oder Überspannungen abdeckt. Und wenn die Anlage keinen Strom erzeugen kann, ist auch der Ertragsausfall erfasst.

Alternativ die bestehende Gebäudeversicherung erweitern

Gebäudeversicherer bieten dagegen meist nur Schutz für PV-Anlagen bei den klassischen Gefahren Blitz und Hagel. Die Absicherung von Ertragsausfällen muss gesondert im Versicherungsumfang vereinbart werden. Funk-Versicherungsexperte Ulferts rät, auch Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch und Schneedruck in die Versicherung einzuschließen. „Photovoltaikanlagen sind draußen auf dem Dach starken äußeren Einflüssen ausgesetzt.“

Vom Versicherungsexperten beraten lassen

Ulferts hält separate Spezialdeckungen für die beste Wahl. „Ob ein reduzierter Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung gegeben ist, hängt von den Angeboten der Versicherer ab. Immobilienbesitzer sollten daher ihre Versicherungsbedingungen genau prüfen und auf eine umfassende Beratung von Versicherungsexperten zurückgreifen.“

 

Pressemitteilung vom 7. September 2023

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Leiter Kommunikation und Pressesprecher