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Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“

Im Rahmen der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD wurden die Ergebnisse der 16 thematischen Arbeitsgruppen veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 4 „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“ weichen in mehreren Punkten von zuvor kommunizierten politischen Ankündigungen ab.

Bewertung der wohnungspolitischen Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe

In den Ergebnispapieren der Arbeitsgruppen gibt es manche gute und vielversprechende grundsätzliche Weichenstellungen und konkrete Ansätze, um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Diese Ansätze wären aber schlicht und ergreifend wertlos, wenn die in Erwägung gezogenen Verschärfungen im Miet- und Steuerrecht tatsächlich auch nur im Ansatz umgesetzt werden sollten.

Die seit 2015 erfolgten Änderungen im Mietrecht (Mietpreisbremse, Modernisierung, gebietsweise Kappungsgrenze von 15 Prozent) haben gezeigt: Verschärfungen führen nicht zu einer Beseitigung angespannter Wohnungsmärkte, sondern zementieren diese. In der jüngeren Vergangenheit sind die Baupreise seit 2019 um rund 40 Prozent gestiegen. Zeitgleich sind die Anforderungen zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2045 drastisch erhöht worden.

Steigende Kosten, mehr Klimaschutz im Gebäudebereich bei gleichzeitiger Begrenzung der Mieteinnahmen: Das hat und wird nicht funktionieren. Das traurige Ergebnis kennen alle: Die Zahl der genehmigten Wohnungen ist seit Januar 2022 bis heute kontinuierlich gesunken. Von Januar 2022 bis Ende 2024 war ein Rückgang von rund 48 Prozent der Baugenehmigungszahlen festzustellen.

Als Konsequenz einer Absenkung der Kappungsgrenze würde das Potenzial auch für angemessene und moderate Mieterhöhungen derart gemindert, dass das Ergebnis heute schon prognostizierbar ist: Der Neubau von bezahlbarem Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft kommt zum Erliegen. Die Vermietung wäre unattraktiv. Deshalb warnen der IVD und andere immobilienwirtschaftliche Spitzenverbände davor, diesen Irrweg zu beschreiten beziehungsweise mitzutragen. Wer ernsthaft den Wohnungsbau in Deutschland wieder ankurbeln möchte, darf die Einnahmenseite der Vermieter nicht unverhältnismäßig stark beschneiden.

Gleiches gilt für die Länderöffnungsklausel zur Begrenzung der Mieten. Diese darf es nicht geben. Denn das ist nichts anderes als ein Mietendeckel durch die Hintertür. Jedwede Verbesserungen im Baurecht nützen nichts, wenn sich Bauen nicht lohnt.

Pressemitteilung vom 31. März 2025

Emissionsfokus im Gebäudebereich sinnvoll – Umsetzung bleibt unklar

„Die Umstellung auf Emissionseffizienz statt Energieeffizienz ist aus Sicht des IVD nicht nur richtig, sondern längst überfällig“, so Wohltorf. „Wir unterstützen diesen Wandel ausdrücklich. Klar ist aber auch: Diese Neuausrichtung ist ein umfassendes Vorhaben, das nicht über Nacht gelingen kann.“
Ein solcher Systemwechsel muss gut vorbereitet werden und darf nicht im Hauruckverfahren erfolgen. Es geht nicht nur um Heizungen, sondern um die gesamte Gebäudeeffizienz – ein Bereich, der ohnehin durch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis Mai 2026 neu geregelt werden muss.

IVD-Position: Klimaziele erreichen – sozial, wirtschaftlich, technologieoffen

Der IVD bekennt sich ausdrücklich zu den festgelegten Klimazielen. Gerade im Gebäudesektor ist dies eine enorme Herausforderung, da Wohnen ein Grundbedürfnis ist. Deshalb muss Klimaschutz sozialverträglich, wirtschaftlich machbar und technologieoffen gestaltet werden.

Fazit

„Wir brauchen ein neues, klar strukturiertes Gesetz, das die Herausforderungen des Klimaschutzes im Gebäudesektor gemeinsam adressiert – Heizung, Gebäudehülle und Energieerzeugung am Gebäude“, so Wohltorf. „Der Fokus auf Emissionseffizienz ist richtig – aber er braucht einen langfristig verlässlichen rechtlichen Rahmen für die nötigen Investitionen.“

Der IVD geht daher davon aus, dass die angekündigte Abschaffung des Heizungsgesetzes mit der gleichzeitigen Schaffung eines neuen, klaren und zukunftsfesten Rechtsrahmens einhergeht.

Pressemitteilung vom 31. März 2025

Ansprechpartner

Bundesverband

Leiter Kommunikation und Pressesprecher