Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Verbandsorgan. In ihr sind alle ordentlichen Mitglieder vertreten und können ihre Rede- und Stimmrechte wahrnehmen. Die Mitgliederversammlung ist für alle Entscheidungen zuständig, die nicht per Satzung einem anderen Organ (Vorstand) übertragen sind.
Die Mitglieder treten mindestens einmal im Kalenderjahr zu einer Mitgliederversammlung zusammen.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig in den gesetzlich zwingenden sowie in den in der Satzung vorgesehenen Fällen, insbesondere für: