Unterlagen zu den Mitgliederversammlungen des IVD West seit 2016

Was ist die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Verbandsorgan. In ihr sind alle ordentlichen Mitglieder vertreten und können ihre Rede- und Stimmrechte wahrnehmen. Die Mitgliederversammlung ist für alle Entscheidungen zuständig, die nicht per Satzung einem anderen Organ (Vorstand) übertragen sind.

Die Mitglieder treten mindestens einmal im Kalenderjahr zu einer Mitgliederversammlung zusammen.

Die Mitgliederversammlung ist zuständig in den gesetzlich zwingenden sowie in den in der Satzung vorgesehenen Fällen, insbesondere für:

  • die Wahl des Geschäftsführenden und des Erweiterten Vorstandes
  • die Wahl der Rechnungsprüfer und Stellvertreter
  • die Wahl der Mitglieder des Ehrenrates
  • die Festsetzung der Höhe der Beiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen des IVD West, wobei die Umlagen nur bis zur Höhe eines Jahresbeitrages, nur zur Schließung von Haushaltsdefiziten oder außergewöhnlicher Aufwendungen im Rahmen des Vereinszwecks und nur einmal je Kalenderjahr erhoben werden dürfen
  • die Entgegennahme des und Aussprache über den Geschäftsbericht des Geschäftsführenden Vorstandes sowie dessen Entlastung sowie
  • diejenigen Angelegenheiten, die der Geschäftsführende oder Erweiterte Vorstand der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorlegt

Wie Sie uns erreichen

Tel: 0221 95 14 97 -0
E-Mail: info@ivd-west.net

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