Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Organ. In ihr sind sämtliche Mitglieder vertreten und können ihre Rede- und Stimmrechte wahrnehmen. Die Mitgliederversammlung ist für alle Entscheidungen zuständig, die nicht per Satzung einem anderen Organ (etwa dem Präsidium/Vorstand) übertragen sind.
Die Mitglieder treten mindestens einmal im Kalenderjahr zu einer Mitgliederversammlung zusammen.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig in den gesetzlich zwingenden sowie in den in der Satzung vorgesehenen Fällen und für:
- die Wahl des Präsidiums sowie die Entlastung des Präsidiums;
- die Wahl der Rechnungsprüfer und Stellvertreter;
- die Wahl der Mitglieder des Ehrenrates (§ 17);
- die Festsetzung der Höhe der Beiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen des Bundesverbandes im Rahmen der Beitragsordnung, wobei die Umlagen nur bis zur Höhe eines Jahresbeitrages, nur zur Schließung von Haushaltsdefiziten oder außergewöhnlicher Aufwendungen im Rahmen des Vereinszwecks und nur einmal je Kalenderjahr erhoben werden können;
- die Entgegennahme des und Aussprache über den Geschäftsbericht(s) des Bundesvorstandes sowie dessen Entlastung.