Politische Positionen des IVD-Bundesfachausschusses Sachverständige:
Digitalisierung der Bau-, Kataster- und Liegenschaftsämter
Der Digitalisierungsgrad der öffentlichen Verwaltung ist auf Kommunal- und Landesebene unterschiedlich stark ausgebildet. Ressourcen zur Digitalisierung u.a. von Bauakten sind in vielen Kommunen nicht verfügbar. In der Praxis löst dies für Immobiliensachverständige und andere interessierte Gruppen erhebliche Anstrengungen und für deren öffentliche sowie private Auftraggeber unnötige Mehrkosten aus.
Harmonisierung - Einheitliche Verwaltungsabläufe und -kosten
Die Einholung von amtlichen Auskünften aus Verzeichnissen (u.a. Baulasten, Denkmaleigenschaften, Erschließungsbeitragsauskünfte, usw.) sind je nach Kommune bzw. Landeseinrichtung mit unterschiedlichen Gebühren belegt. Dies ist für an sich identische Verwaltungsvorgänge nicht nachvollziehbar. Möglicherweise entstehen Entwicklungs- und Unterhaltungskosten für Einzellösungen, die bei einer Vereinheitlichung (zumindest auf Landesebene) Effizienzvorteile bieten würden.
Verkehrswertermittlung zum Zwecke der Steuerfestsetzungen
In der Praxis wird von Steuerpflichtigen und beteiligten Immobiliensachverständigen eine Verhandlung der Wertermittlung mit Finanzbehörden „wie auf einem Basar“ geschildert. Diese Entwicklung zur Optimierung des Steueraufkommens wird vom Bundesfachausschuss kritisch gesehen. Steuerbescheide sowie Stellungnahmen zu vorgelegten Verkehrswertgutachten sollen über nachvollziehbare Bewertungskriterien der Finanzverwaltung erstellt werden.
Kommunale Vorkaufsrechte maßvoll ergreifen
Die Ausnutzung besonderer Vorkaufsrechte (vgl. § 25 BauGB) durch Städte und Kommunen sollen an konkret messbare Kriterienkataloge verknüpft werden. Gleichzeitig soll der aktive Eingriff in die Märkte maßvoll und äußerst zurückhaltend erfolgen.
Ermittlung des Verkehrswerts zur Entschädigung im Vorkaufsrecht
Der ermittelte Verkehrswert zum Eintritt in den Kaufvertrag durch die Städte und Kommunen sollte das tatsächlichen Marktgeschehen und die örtlichen Gegebenheiten abbilden. Dabei sind nachvollziehbare Wertansätze, die sich am gewöhnlichen Geschäftsverkehr orientieren, zugrunde zu legen. Ggf. bedeutet dies auch eine Anwendung nicht normierter Wertermittlungsverfahren (z. B. Residualwertverfahren).
Eine transparente und korruptionsverhindernde Kommunalpolitik stellt sicher, dass Eigeninteressen hinter der unabhängigen Verkehrswertermittlung durch kommunale Gutachterausschüsse zurückgestellt oder die Wertermittlung zertifi-zierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen übertragen werden.
Ansprechpartner
Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH / Betreuung des Bundesfachausschusses Sachverständige