Der Umsatzabruf über das elektronische ebics-Verfahren wird ab November 2025 nur noch in dem neuen camt-Format statt MT940-Format möglich sein.
Es besteht Handlungsbedarf für die Verwalter bei dem ebics-Verfahren:
- Klärung mit den Banken, die die Verwalterkonten führen, ob und wann die Umstellung auf das camt-Format erfolgt
- Klärung mit dem Verwaltersoftwarehersteller, ob camt-Dateien mit den Umsatzdaten in die Verwaltersoftware eingelesen werden können
Stellen Sie sicher, dass die von Ihrem Unternehmen genutzten Banking-Anwendungen und Finanzbuchhaltungslösungen die Verarbeitung des ISO-Formats 20022 in der Version 08 unterstützen. Stimmen Sie hierzu einen Umstellungstermin mit Ihrem Kreditinstitut ab.
Ansprechpartner
Bundesverband
Rechtsberaterin Referat Immobilienverwalter