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Der Umsatzabruf über das elektronische ebics-Verfahren wird ab November 2025 nur noch in dem neuen camt-Format statt MT940-Format möglich sein.

Es besteht Handlungsbedarf für die Verwalter bei dem ebics-Verfahren:

  1. Klärung mit den Banken, die die Verwalterkonten führen, ob und wann die Umstellung auf das camt-Format erfolgt
  2. Klärung mit dem Verwaltersoftwarehersteller, ob camt-Dateien mit den Umsatzdaten in die Verwaltersoftware eingelesen werden können

Stellen Sie sicher, dass die von Ihrem Unternehmen genutzten Banking-Anwendungen und Finanzbuchhaltungslösungen die Verarbeitung des ISO-Formats 20022 in der Version 08 unterstützen. Stimmen Sie hierzu einen Umstellungstermin mit Ihrem Kreditinstitut ab.

Ansprechpartner

Bundesverband

Rechtsberaterin Referat Immobilienverwalter