Neubau, Sanierung und Modernisierung sind in Berlin vielfach anspruchsvoll. Der Erwerb von Wohneigentum bleibt für viele Menschen in der deutschen Hauptstadt eine hohe Hürde. In kaum einer anderen Metropole werden die Zielkonflikte der Wohnungspolitik so zugespitzt diskutiert wie hier – auch mit Blick auf die Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026. Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, ist seit Jahresbeginn zugleich Vorsitzender der bundesweiten Bauministerkonferenz. Im Dialog mit dem AIZ-Immobilienmagazin erläutert der gebürtige Berliner, woran er den Erfolg seiner Politik messen lassen will. Der Sozialdemokrat warnt zugleich vor einer Überregulierung, die Neubau und Bestandserhalt am Ende ausbremsen.
AIZ-Immobilienmagazin: Am 20. September 2026 wählen die Berliner ein neues Abgeordnetenhaus: Woran wollen Sie den Erfolg Ihrer Bau- und Wohnungspolitik messen lassen?
Christian Gaebler: Für mich stehen zwei Säulen im Mittelpunkt: erstens Neubau, weil wir nur so den Mangel überwinden, und zweitens Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Missbrauch in der Mangellage. Beim Neubau erwarten wir für die Zeit zwischen 2022 bis Ende 2026 rund 80.000 neue Wohnungen, das entspricht Wohnraum für mehr als 160.000 Menschen. Parallel treiben wir Erleichterungen voran, etwa mit dem Schneller Bauen Gesetz und dem Einfach Bauen Berlin Gesetz sowie dem Bau-Turbo. Beim Schutz vor Missbrauch setzen wir die Instrumente um, die der Bund bereitstellt, und stärken auf Landesebene Beratung und Prüfung, etwa über die von uns gegründete Mietpreisprüfstelle. Wichtig ist: Nicht alle über einen Kamm scheren, aber schwarze Schafe müssen Konsequenzen spüren – auch im Interesse der vielen Vermieter, die korrekt und mit Augenmaß handeln.
Sie führen seit 1. Januar 2026 die Bauministerkonferenz, zugleich wird in Berlin – insbesondere in Ihrer Partei – intensiv über weitere staatliche Eingriffe am Wohnungsmarkt diskutiert. Sehen Sie sich eher im Lager „Bauen beschleunigen“ oder im Lager „stärker regulieren“?
Für mich ist das kein Entweder-oder: Wir müssen das Bauen schneller, einfacher und verlässlicher machen – vor allem in Planung und Genehmigung, wo Verfahren heute oft umständlich sind und sich oft in Schleifen verlieren. Gleichzeitig müssen wir die bestehenden Standards kritisch prüfen. Problematisch ist, wenn DIN-Normen in der Praxis automatisch als zwingender Mindeststandard gelten. Normen dienen der Standardisierung von Produkten; sie sind nicht in jedem Punkt gleichbedeutend mit dem, was für sicheres und bezahlbares Bauen zwingend erforderlich ist.
Wo ziehen Sie die Grenze bei zusätzlicher Regulierung?
Zur sozialen Marktwirtschaft gehört die Gemeinwohlorientierung. Leitplanken sind dort richtig, wo stark renditegetriebene Modelle Dinge aus dem Ruder laufen lassen – diese Leitplanken sollen aber nicht Investitionen abwürgen.
Was wollen Sie als Vorsitzender der Bauministerkonferenz in diesem Jahr auf die Tagesordnung bringen?
Ich möchte die europäische Dimension des Wohnens stärker in den Mittelpunkt stellen, konkret den „Affordable Housing Plan“, die Gebäuderichtlinie und weitere EU-Regularien, die das Bauen nicht immer erleichtern. Dazu kommen Beihilfethemen, die den Wohnungsbau der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erschweren können.
Und jenseits der europäischen Dimension: Welche konkreten Themen sollen Bund und Länder in diesem Jahr voranbringen?
Erstens die Baugesetznovelle und den Bau-Turbo nach Paragraph 246e BauGB: Wie weit ist der Bund, was ist daraus für die Umsetzung in den Ländern zu tun – und wie kommt das in der Praxis an? Zweitens den Gebäudetyp E: Es geht um rechtssichere Spielräume für einfacheres Bauen; dafür müssen Bau- und Justizressort eng zusammenarbeiten. Ziel ist, dass wir bis zum Herbst so weit sind, dass wir konkret über die Umsetzung sprechen können. Entscheidend ist, dass daraus praktische Erleichterungen werden.
In Berlin erleben Bauherren und Unternehmen sehr unterschiedliche Maßstäbe je Bezirk. Wie schaffen Sie eine verlässliche, schnellere Genehmigungspraxis über alle Bezirke hinweg?
Berlin hat zwölf Bezirke – jeder einzelne ist eine Großstadt für sich. Deshalb ist es sinnvoll, dass vor Ort entschieden wird und nicht alles zentral auf der Senatsebene. Richtig ist aber: Es muss einheitlicher werden und damit verlässlicher. Dafür haben wir den Rahmen im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs gesetzt. An einzelnen Stellen muss das noch durch Verwaltungsvorschriften konkretisiert werden.
Wie stellen Sie sicher, dass dieser Rahmen berlinweit auch wirklich einheitlich angewendet wird?
Dafür haben wir seit dem 1. Januar 2026 mit dem neuen Landesorganisationsgesetz zusätzliche Instrumente aus der Verwaltungsreform. Wir können mit Zielvereinbarungen arbeiten und – wenn ein Bezirk Vorgaben nicht umsetzt – als für den Wohnungsbau und die Stadtentwicklung zuständige Fachverwaltung Weisungen erteilen oder Aufsichtsmaßnahmen ergreifen. Das ist aber differenziert zu betrachten: In den Bezirken funktioniert eine ganze Menge, wir lösen vieles kooperativ. Die neuen Instrumente sind für die Fälle gedacht, in denen es nicht funktioniert.
Berlin braucht zusätzliche Wohnungen, zugleich sind Flächen knapp und Konflikte vorprogrammiert. Der Regierende Bürgermeister spricht sich für die Randbebauung des Tempelhofer Feldes aus. Um die Formel der Bundesbauministerin aufzugreifen: Wann rollen dort die Bagger?
Absehbar rollen die Bagger dort nicht. Wir haben erst einmal andere Bauvorhaben, die wir voranbringen müssen. Im Stadtentwicklungsplan Wohnen haben wir Projekte und die Flächen identifiziert, mit denen wir über 220.000 Wohnungen realisieren können. Weil wir aber wissen, dass nicht alles in der jeweiligen Größenordnung an einer Stelle realisiert wird, brauchen wir eine gesamtstädtische Reserve für den Bau von 50.000 Wohnungen – und eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes sehe ich als Teil dieser Reserve.
Milieuschutz ist in Berlin ein zentrales, politisches Instrument, wird aber vielfach als Investitions- und Modernisierungshemmnis erlebt. Wie stellen Sie als Bausenator sicher, dass die Sanierung und die Weiterentwicklung des Gebäudebestands nicht blockiert werden?
Milieuschutz ist bundesrechtlich geregelt – im Paragraph 172 Baugesetzbuch. Milieuschutzgebiete heißen offiziell Soziale Erhaltungsgebiete. Es geht um Schutz vor Verdrängung und den Erhalt der sozialen Mischung. Berlin hat 82 soziale Erhaltungsgebiete, etwa 1,3 Millionen Menschen leben dort. Ja, es gibt einen Zielkonflikt: Verdrängungsschutz einerseits, die Schaffung von zeitgemäßen Wohnbedingungen andererseits.
Wie wollen Sie den Zielkonflikt lösen?
Wir haben bei energetischer Sanierung, Barrierefreiheit und Denkmalschutz bereits Fortschritte erzielt, auch gestützt durch die Rechtsprechung. Entscheidend ist jetzt eine Verwaltungsvorschrift für die sozialen Erhaltungsgebiete, um berlinweit Klarheit zu schaffen, was möglich ist und was nicht. Flexibilität vor Ort soll möglich bleiben, aber auf Basis einer gemeinsamen Leitlinie. Zu starke Luxuselemente und damit höhere Kosten für die Mieterinnen und Mieter sollen weiterhin nicht zugelassen werden.
In Berlin gibt es mehrere zehntausend Ein- und Zweifamilienhäuser aus den 1960er bis 1980er Jahren, die energetisch und bautechnisch am Ende sind, etwa Fertighäuser oder einfache „DDR-Bauten“. Der Abriss wird nach dem Zweckentfremdungsrecht in der Praxis häufig nur genehmigt, wenn Eigentümer die Regulierung einer Höchstmiete von 9,13 Euro akzeptieren. Finden Sie die Regulierung von Mieten, mehr als 50 Prozent unter der Kostenmiete, von Ein- und Zweifamilienhäusern für richtig? Wie kann dieses Problem aufgelöst werden?
Es gibt grundsätzliche Bedenken, weil man sich bei einem angespannten Wohnungsmarkt angreifbar machen kann, wenn Abrisse zugelassen werden. Zugleich brauchen wir einen klaren Rahmen, der die Blockade in der Praxis beendet.
Und wie wollen Sie diesen Knoten dann praktisch lösen?
Wir arbeiten an einer Lösung im Rahmen des Wohnraumsicherungsgesetzes. Im zweiten Durchgang prüfen wir, ob wir die Problematik dort ausdrücklich regeln; ergänzend kann es im parlamentarischen Verfahren noch Anpassungen geben. Ziel ist, das Gesetz bis zur Sommerpause zu verabschieden. Dabei soll ein klarer rechtlicher Rahmen erhalten bleiben, zugleich aber die Blockade in der Praxis beendet werden.
Kürzlich hat das Amtsgericht Tiergarten einen Vermieter zu einem Bußgeld von 10.300 Euro verurteilt, weil er die Mietpreisbremse nicht eingehalten und mit dem Mieter eine „Wuchermiete“ vereinbart habe. Im konkreten Fall geht es um eine 30-Quadratmeter-Wohnung mit Bad und Küche in der Kreuzberger Oranienstraße für 400 Euro monatlich. Ist das wirklich eine „Wuchermiete“ oder müssen wir Spannen, Lagen und Wohnungsgrößen im Berliner Mietspiegel stärker differenzieren?
Rechtliche Vorgaben wirken nur, wenn sie auch überprüft und durchgesetzt werden. In der Praxis stoßen die Bezirke dabei häufig an Grenzen – von der Mietpreisbremse bis hin zu Fällen der Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafrecht. Die Verfahren sind komplex, vielen Mietern ist zudem nicht bekannt, wo sie eine Prüfung veranlassen können. Und nicht jeder Verdacht ist belastbar oder belegbar.
Wie stellen Sie sicher, dass die Regeln nachvollziehbar und praxistauglich umgesetzt werden und nicht in Bürokratie oder Streit enden?
Deshalb setzen wir an zwei Stellen an: Erstens haben wir ein neutrales, niedrigschwelliges Angebot geschaffen – die Mietpreisprüfstelle. Dort können Mieten im Hinblick auf die Mietpreisbremse und andere Regelungen kostenlos geprüft werden. Wird ein Verstoß festgestellt, wird das dokumentiert. Schließlich erhält der Mieter eine Bescheinigung, mit der er zunächst das Gespräch mit dem Vermieter führen kann. Häufig lässt sich so eine Einigung erzielen, ohne dass sofort geklagt werden muss. Zweitens stärken wir die Bezirke personell. Zunächst haben wir zwölf Beschäftigte in die Bezirke geschickt, in diesem Jahr sollen neunzehn weitere hinzukommen – verteilt nach dem zu erwartenden Aufkommen. Zum konkreten Fall gilt: Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Der Berliner Mietspiegel ist qualifiziert erstellt und mit den Interessenverbänden anerkannt – aus unserer Sicht ein stabiles Fundament. Die Frage ist daher weniger, ob der Mietspiegel „zu grob“ ist, sondern ob im Einzelfall die zulässige Miete überschritten wurde und ob die Voraussetzungen für den Tatbestand „Wuchermiete“ vorliegen. Das ist eine Frage der rechtlichen Bewertung.
Wie wirken Debatten über Mietenstopp und Vergesellschaftung auf Neubau und Sanierung? Was heißt das für die Planungssicherheit von Eigentümern und Investoren in Berlin?
Für Neubau- und Sanierungsentscheidungen sind verlässliche Rahmenbedingungen zentral. Aus meiner Sicht hatte die Entwicklung der Bauzinsen deutlich mehr Einfluss auf Neubau und Sanierung als Debatten über einen Mietenstopp – zumal die Spielräume durch Mietpreisbremse und ähnliche Instrumente ohnehin begrenzt sind. Die Vergesellschaftungs- und Enteignungsdebatte hat dagegen viele irritiert. Deshalb finde ich es gut, dass die SPD-Fraktion in Berlin gesagt hat, sie wolle keine Enteignung. Über gemeinwohlorientierte Vorgaben nachzudenken halte ich für richtig, sie müssen aber wirtschaftliches Handeln ermöglichen. Beim Mietenstopp gilt: Starre Modelle gefährden die Instandhaltung des Bestands. Deshalb braucht es Augenmaß: Regeln ja, aber so, dass Bewirtschaftung, Instandhaltung und auch angemessene Bezahlung der Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft möglich bleiben.
In Artikel 28 Absatz 1 der Berliner Verfassung ist die staatliche Förderung von Wohneigentumsbildung festgeschrieben. Nun gibt es zwar einen Staatsekretär für Wohnen und Mieterschutz, aber keinen für die Eigentumsbildung. Was ist Ihre Strategie, um dieses Berliner Staatsziel in der Praxis umzusetzen und den Berlinern die Wohneigentumsbildung zu ermöglichen?
In Berlin wohnen 85 Prozent der Menschen zur Miete. Insofern ist klar, dass das Thema bezahlbarer Mietwohnraum im Moment eine höhere Priorität hat als die Eigentumsbildung. Es gibt politische Kräfte, die Wohneigentum grundsätzlich eher negativ sehen. Wir betrachten Wohneigentumsbildung dagegen als legitimes Ziel und stehen Förderansätzen offen gegenüber. Wir haben als Koalition die Eigentumsförderung auch im Landeshaushalt verankert.
Aber aus den heute rund 20 Prozent Eigentümern kann doch mehr werden, wenn die Politik Eigentum stärker fördert.
Die Frage, wie man fördert und in welcher Höhe, können wir auf Landesebene nur begrenzt lösen. Deshalb wollen wir, dass es vom Bund entsprechende Programme gibt. Für Berlin ist wichtig, genauer hinzuschauen, wie wir Eigentumsbildung auch bei dem, was wir an Wohnbebauung zulassen, stärker mitdenken, und wie wir sie für mittlere Einkommen zugänglich machen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, Eigentumswohnungen seien automatisch Luxuswohnungen. Das ist falsch. Viele Eigentümer wohnen am Ende günstiger als zur Miete, abgesehen von möglichen Umlagen, auf die man vorbereitet sein muss. Eigentumsförderung ist also nicht ausgeschlossen, steht aber aktuell nicht im Mittelpunkt.
Aber aus den heute rund 20 Prozent Eigentümern kann doch mehr werden, wenn die Politik Eigentum stärker fördert.
Die Frage, wie man fördert und in welcher Höhe, können wir auf Landesebene nur begrenzt lösen. Deshalb wollen wir, dass es vom Bund entsprechende Programme gibt. Für Berlin ist wichtig, genauer hinzuschauen, wie wir Eigentumsbildung auch bei dem, was wir an Wohnbebauung zulassen, stärker mitdenken, und wie wir sie für mittlere Einkommen zugänglich machen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, Eigentumswohnungen seien automatisch Luxuswohnungen. Das ist falsch. Viele Eigentümer wohnen am Ende günstiger als zur Miete, abgesehen von möglichen Umlagen, auf die man vorbereitet sein muss. Eigentumsförderung ist also nicht ausgeschlossen, steht aber aktuell nicht im Mittelpunkt.
Für die Immobilienwirtschaft ist entscheidend, ob der Senat die Branche als Partner in der Lösung begreift. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hat beim Deutschen Immobilientag des IVD zu Investitionen in den Wohnungsbau in Berlin aufgerufen und Investoren zu sich ins Rote Rathaus eingeladen: Wie wollen Sie die Immobilienwirtschaft unterstützen, damit Projekte schneller in die Umsetzung kommen?
Wir haben dafür bewährte Formate und Instrumente. Zentral ist die Wohnungsbauleitstelle in der Stadtentwicklungsverwaltung, die Projekte intensiv begleitet und Lösungen vorantreibt. Im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen stimmen wir uns unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters regelmäßig mit Vertretern der Immobilienwirtschaft ab. Flankierend können auch Private unsere Förderprogramme nutzen, die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und bei Modernisierung unterstützen.
Veröffentlicht im AIZ-Immobilienmagazin, AIZ 03/ 2026
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