Mit dem „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ und dem neuen Bundesprogramm für das Laden im Mehrparteienhaus werden wichtige Impulse gesetzt, um Elektromobilität im privaten Bereich weiter voranzubringen. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) begrüßt insbesondere die praxisnahe Ausgestaltung der Förderung: Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) können Förderanträge künftig bereits stellen, bevor ein formaler Eigentümerbeschluss über den Ausbau gefasst wurde.
„Die neuen Förderbedingungen berücksichtigen endlich die besonderen Entscheidungsprozesse in Wohnungseigentümergemeinschaften und schaffen damit echte Investitionsanreize“, so Annett Engel-Lindner, Syndikusanwältin beim IVD. „Gerade die Möglichkeit, Förderanträge vorab stellen zu können, gibt Eigentümern und Verwaltungen die notwendige Planungssicherheit.“
Das Förderprogramm umfasst insgesamt 500 Millionen Euro und richtet sich ausdrücklich auch an Wohnungseigentümergemeinschaften. Gefördert werden neben einzelnen Ladepunkten auch die technische Erschließung der Stellplätze, einschließlich Netzanschluss, Verkabelung und sonstiger notwendiger baulicher Maßnahmen. Dadurch können gemeinschaftliche Lösungen organisatorisch und finanziell effizient umgesetzt werden, ohne dass jeder einzelne Eigentümer selbst aktiv werden muss.
Die Förderung bietet attraktive finanzielle Anreize: Pro Stellplatz können bis zu 1.300 Euro ohne Ladepunkt, bis zu 1.500 Euro mit Ladepunkt beantragt werden. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Anträge können ab heute, 10 Uhr, bis zum 10. November 2026 über die „Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ unter folgendem Link gestellt werden: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/antragstellung/. Die Mittel werden in der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben.
Darüber hinaus setzt der Masterplan auch technisch neue Maßstäbe: Künftig wird stärker auf die Gesamtleistung der Lade-Infrastruktur abgestellt statt ausschließlich auf die Anzahl der Ladepunkte. Dies ermöglicht effizientere und flexiblere Lösungen, etwa durch leistungsstärkere Ladepunkte oder gebündelte Konzepte für mehrere Gebäude und Quartiere.
„Neben den wirtschaftlichen Vorteilen gewinnt das Thema auch regulatorisch an Bedeutung: Ab Mai 2026 wird die Installation von Lade-Infrastruktur bei Neubauten und größeren Sanierungen verpflichtend. Eigentümer, die frühzeitig investieren, sichern sich daher nicht nur Fördermittel, sondern stellen ihre Immobilien auch zukunftssicher auf“, so Engel-Lindner.
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