Die Bundesregierung hatte am 25. Februar 2026 Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen soll. Der Gesetzentwurf ist noch nicht in den Bundestag eingebracht worden, ein Kabinettsbeschluss ist derzeit für den 13. Mai 2026 vorgesehen. Das Gesetz soll laut Koalition zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Nach aktuellen Medienberichten hat sich die Koalition nun auf eine sogenannte Kostenbremse für Mieter verständigt: Vermieter sollen bei neuen fossilen Heizungen künftig an Folgekosten wie CO₂-Preis, Netzentgelten und Mehrkosten für biogene Brennstoffe beteiligt werden. Aus Sicht des Immobilienverband Deutschland IVD wird damit die angekündigte Wahlfreiheit im Heizungskeller für Vermieter faktisch wieder einkassiert.

IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt dazu:

Die sogenannte Kostenbremse ist in Wahrheit eine Investitionsbremse und ein nächster politischer Schlag gegen private Vermieter. Wer Freiheit im Heizungskeller verspricht und Vermieter am Ende doch wieder durch die Hintertür in Anspruch nimmt, konterkariert den angekündigten Neustart beim Heizungsgesetz. Gerade private Kleinvermieter werden erneut belastet – obwohl sie über das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz längst an den Heizkosten beteiligt sind. Kostenbremsen senken keine Kosten, sie verschieben Verantwortung und setzen Fehlanreize. Am Ende reguliert der Mieter die Heizung durch sein persönliches Heizverhalten, schlimmstenfalls durchs offene Fenster – und der Vermieter zahlt mit.

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