Hinweise zur Prüfung und Anpassung von Vertrags- und Vergütungsmodellen
BGH, Urteil vom 21. Mai 2026 – I ZR 224/25

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Mai 2026 – I ZR 224/25 entschieden, dass ein Wohnungsvermittler für die Vermittlung oder den Nachweis eines Mietvertrags über Wohnräume keine Provision verlangen kann, wenn er zugleich Verwalter dieser Wohnräume ist. Der Provisionsausschluss gilt nach der Entscheidung nicht nur gegenüber Wohnungssuchenden, sondern auch gegenüber dem Vermieter beziehungsweise Eigentümer.

Weitere Informationen zur Entscheidung des BGH

Erläutert werden die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Provisionsvergütung von Hausverwaltungen sowie Hinweise zur Prüfung von Vertragsmodellen.

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