In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Ja. Pauschalen für Winterdienst und Hausmeister können grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG gelten, auch wenn Eigentümer selbst tätig sind und kein Arbeitsverhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft besteht. Voraussetzung ist eine entgeltliche, klar zugeordnete Leistung im Gemeinschaftshaushalt. Eine Pauschalvergütung und die interne Abwicklung stehen dem grundsätzlich nicht entgegen, wenn erkennbar ist, welche Dienstleistung für das Geld erbracht wurde, beispielsweise Winterdienst, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege, und dass die Zahlung als Gegenleistung dafür erfolgt. Wichtig sind die korrekte Ausweisung von Arbeits- und Materialkosten in der Jahresabrechnung und eine Bescheinigung nach § 35a durch die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung