In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2026 ist ein Beschluss auch ohne Einholung mehrerer Vergleichsangebote wirksam, wenn den Eigentümern im konkreten Fall eine ausreichende und sachgerechte Entscheidungsgrundlage vorlag. Eine starre Pflicht, mehrere Angebote einzuholen, besteht nicht mehr. Entscheidend ist vielmehr, ob ein wirtschaftlich vernünftig handelnder Eigentümer die Entscheidung auf Basis der vorliegenden Informationen treffen konnte. Dabei spielen insbesondere Art, Umfang und Dringlichkeit der Maßnahme sowie die Plausibilität und Marktüblichkeit des Angebots eine Rolle. Fehlt es hingegen an einer nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlage, kann der Beschluss weiterhin anfechtbar sein.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung