In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Nein, grundsätzlich besteht keine Pflicht des Eigentümers, auf Wunsch des Mieters einen Zwischenzähler einzubauen oder die Kosten dafür zu tragen. Der Einbau eines Zwischenzählers stellt eine bauliche Veränderung beziehungsweise Modernisierung der technischen Anlage dar, die der Vermieter grundsätzlich nur schuldet, wenn sie zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist oder vertraglich vereinbart wurde. Der Wunsch des Mieters nach einem günstigeren Tarif oder einem Anbieterwechsel genügt hierfür nicht.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung