In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Da kein Beschluss über die Beauftragung der Fachwerksanierung gefasst wurde, bestehen grundsätzlich Regress- beziehungsweise Schadensersatz-Ansprüche gegen die ehemalige Hausverwaltung. Voraussetzung ist, dass keine Notmaßnahme oder sonstige Bevollmächtigung vorlag und der GdWE ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Die Erfolgsaussichten hängen insbesondere vom Versammlungsprotokoll, dem Verwaltervertrag und der Höhe der entstandenen Mehrkosten ab.
Bundesverband
Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung