In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Die Option des Eigentümers zur Umsatzsteuer im gewerblichen Mietverhältnis verpflichtet die GdWE nicht zum gesonderten Umsatzsteuerausweis. Die Leistungen der GdWE an ihre Mitglieder sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei; ein Steuerausweis setzt voraus, dass die GdWE selbst wirksam auf die Steuerbefreiung verzichtet. Die vorgelegten Informationen betreffen daher nur das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter, nicht die Abrechnung der GdWE gegenüber dem Eigentümer.
Bundesverband
Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung