In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Nein. Sieht der Verwaltervertrag keine Möglichkeit zur Erhöhung der Vergütung vor, kann diese nicht einseitig durch den Verwalter angepasst werden. Erforderlich ist vielmehr eine Einigung mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Änderung der Vergütung setzt daher den Abschluss eines Änderungsvertrages voraus. Hierüber müssen die Wohnungseigentümer einen entsprechenden Beschluss fassen. Erfolgt die Beschlussfassung im Rahmen einer ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung, genügt grundsätzlich die mehrheitliche Zustimmung der Wohnungseigentümer.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung