In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Ist der Hausverwalter ohne entsprechende vertragliche Regelung oder Beschlussfassung verpflichtet, die jeweilige Personenanzahl der Bewohner aktiv zu erfragen? Kann der Verwalter einen etwaigen zusätzlichen Aufwand für die Ermittlung der GdWE in Rechnung stellen?

Nein. Der Hausverwalter ist verpflichtet, die Hausgeldabrechnung ordnungsmäßig und zutreffend zu erstellen. Wird eine Kostenverteilung nach Personen angewandt, setzt dies zutreffende Personenzahlen voraus. Eine ausdrückliche Pflicht, die Personenzahlen ohne vertragliche Regelung oder entsprechenden Beschluss dauerhaft und eigenständig zu ermitteln, besteht jedoch regelmäßig nicht. Vielmehr trifft die Wohnungseigentümer eine Mitwirkungspflicht, da die relevanten Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich stammen. Eine gesonderte Berechnung des zusätzlichen Aufwands ist ohne vertragliche Vereinbarung oder Beschluss grundsätzlich nicht zulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn eine wirksame Sondervergütungsregelung besteht oder der Mehraufwand eindeutig durch eine Pflichtverletzung einzelner Eigentümer verursacht wurde.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung