In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Besteht bei Wohnraum in einem Studentenwohnheim eine Pflicht des Vermieters, eine geleistete Kaution verzinslich anzulegen?
Nein. In Deutschland ist eine Mietkaution zwar grundsätzlich getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Anfallende Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kautionssumme (§ 551 Abs. 3 BGB). Für Wohnraum in Studenten- oder Jugendwohnheimen sieht das Gesetz jedoch eine Ausnahme vor. In diesen Fällen besteht keine Pflicht zur Verzinsung der Sicherheitsleistung. Diese Ausnahme gilt, wenn es sich rechtlich tatsächlich um Wohnraum in einem Studentenwohnheim handelt – nicht bereits deshalb, weil der Mieter Student ist und eine gewöhnliche Wohnung oder WG anmietet.
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Bundesverband
Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung