In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Kann in einer Mietergemeinschaft von drei Mietern ein einzelner Mieter nach Mietende eine anteilige Kautionsrückzahlung vom Vermieter verlangen?

Nein. Sind mehrere Mieter Vertragspartei, hat grundsätzlich nicht jeder einzeln einen Anspruch auf „sein Drittel“ direkt vom Vermieter. Der Rückzahlungsanspruch steht in der Regel allen Mietern gemeinsam zu. Der Vermieter darf daher verlangen, dass die Rückzahlung gemeinsam angefordert oder eine Person von allen bevollmächtigt wird. Entsprechend ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt, die gesamte Kaution an alle gemeinsam auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt entsprechend an alle zusammen auf das Mieterkonto oder an die bevollmächtigte Person.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung