Deutliche Erhöhung der Belastung mit Erbschaft- und Schenkungssteuer auf Immobilien ab 2023
Heute hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Bis kurz vor der Abstimmung war nicht klar, ob die B-Länder, also die von CDU oder CSU geführten Länder eine Zustimmung ablehnen und der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Einer der größten Streitpunkte ist die Änderung des Bewertungsrechtes, was zu einer massiven Erhöhung der Erbschaftsteuer führen wird. Eine Anhebung der Freibeträge war im Jahressteuergesetz aber nicht vorgesehen. Zwar gibt es grundsätzlich innerhalb der Koalition und bei den Ländern Befürworter einer Anhebung. Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses hat es aber nicht gereicht, so dass die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 2022 nun in Kraft treten können. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD | Die Immobilienunternehmer:
„Der Bundesrat hat es verpasst, das Paket im Vermittlungsausschuss noch einmal aufzumachen, um direkt die Freibeträge anzupassen, die letztmals 2008 bestimmt wurden. Erben von Mehrfamilienhäusern werden gezwungen sein, diese zu verkaufen, was zu einer Konzentration des Wohnungsbestandes bei größeren Anbietern führen kann. 60 bis 70 Prozent des Wohnungsbestandes sind in der Hand von Klein- und Amateurvermietern, was prinzipiell gut ist, da diese nicht primär renditeorientiert sind und es einen Großteil der Altersvorsorge ausmacht. Erben von Mehrfamilienhäusern sollte es ermöglicht werden, dieses zu behalten, indem der Gesetzgeber den Bewertungsabschlag für vermietete Grundstücke von derzeit zehn auf 25 Prozent anhebt. Er könnte Erleichterungen auch davon abhängig machen, dass der neue Eigentümer den Bestand energetisch saniert oder keine Miete oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. Nachdem nun nicht der Vermittlungsausschuss involviert wird, können auch diese Themen angegangen werden. Das muss aber zügig erfolgen – ohne Grundsatzdiskussion.“
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