In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

In einer Eigentümerversammlung wurde die Fachwerksanierung besprochen und die Einholung von Angeboten beschlossen. Ein weiterer Termin zur Beratung der Beauftragung fand jedoch nicht statt, sodass kein Beschluss gefasst wurde. Die Vorverwaltung beauftragte dennoch die Instandsetzung im Umfang von rund 20.000 Euro und beglich die Rechnung vom GdWE-Konto. Bestehen gegen die Vorverwaltung Regress-Ansprüche?

Da kein Beschluss über die Beauftragung der Fachwerksanierung gefasst wurde, bestehen grundsätzlich Regress- beziehungsweise Schadensersatz-Ansprüche gegen die ehemalige Hausverwaltung. Voraussetzung ist, dass keine Notmaßnahme oder sonstige Bevollmächtigung vorlag und der GdWE ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Die Erfolgsaussichten hängen insbesondere vom Versammlungsprotokoll, dem Verwaltervertrag und der Höhe der entstandenen Mehrkosten ab.

Ihre Ansprechpartnerin

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung