In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Wie ist vorzugehen, wenn sich ein Mieterpaar trennt und nur ein Mieter das Mietverhältnis fortführen möchte? Muss der Vertrag beendet und neu abgeschlossen werden, und was passiert mit der Kaution?

Eine einseitige Kündigung durch nur einen Mieter ist nicht wirksam. Stattdessen sollte ein Nachtrag zum Mietvertrag von allen Parteien (Vermieter und alle Mieter) unterzeichnet werden, in dem geregelt wird, dass Mieter 1 ausscheidet und Mieter 2 den Vertrag allein fortführt. Die Kaution verbleibt beim Vermieter; ein Ausgleich erfolgt allenfalls intern zwischen den Mietern. Eine komplette Vertragsbeendigung mit Neuabschluss ist möglich, aber in der Regel nicht erforderlich.

Ihre Ansprechpartnerin

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung