In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Ja. Der Hausmeister ist als Minijobber Arbeitnehmer der Wohnungseigentümergemeinschaft, auch wenn er Eigentümer ist. Seine fristlose Eigenkündigung ist wirksam als einseitige Erklärung und bedarf keiner Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder eines Beschlusses, da der Verwalter die Gemeinschaft im Rahmen der laufenden Verwaltung arbeitsrechtlich vertritt. Die Kündigung ist zu dokumentieren und das Arbeitsverhältnis entsprechend abzuwickeln.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung