In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Nein. Das Einsichtsrecht des Mieters besteht ausschließlich gegenüber dem Vermieter. Gegenüber dem WEG-Verwalter ist der Mieter nur nach erteilter Vollmacht durch den vermietenden Eigentümer zur Einsicht berechtigt.
Nützliche Links
Bundesverband
Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung