In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Erfordert die Bestellung einer Eigen- beziehungsweise Selbstverwaltung der GdWE durch Übernahme der Verwaltungsaufgaben durch zwei Wohnungseigentümer einen einstimmigen Gemeinschaftsbeschluss?
Nein. Ein einstimmiger Beschluss ist für die Übernahme der Verwaltung durch einen Eigentümer grundsätzlich nicht erforderlich, sofern die Entscheidung in einer ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung getroffen wird. Dann genügt regelmäßig die einfache Stimmenmehrheit. Eine sogenannte Allstimmigkeit (100 Prozent) ist typischerweise nur dann erforderlich, wenn die Bestellung oder Abberufung im klassischen Umlaufverfahren ohne Versammlung erfolgen soll. Soll die Eigenverwaltung faktisch von zwei Personen getragen werden, empfiehlt sich aus Rechtssicherheits- und Praxisgründen, eine Person als Verwalter zu bestellen und die zweite Person über Beiratsfunktion und klar begrenzte Vollmachten einzubinden, beispielsweise eine Bank-/Handlungsvollmacht, da die Außenvertretung der Gemeinschaft damit eindeutig bleibt.
Nützliche Links
Bundesverband
Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung