Handlungsempfehlung zur BGH-Entscheidung vom 21. Mai 2026 – I ZR 224/25

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. Mai 2026 – I ZR 224/25 entschieden, dass ein Verwalter für die Vermittlung einer von ihm verwalteten Wohnung grundsätzlich keine Maklerprovision verlangen kann. Der Provisionsausschluss gilt nicht nur gegenüber Mietinteressenten, sondern auch gegenüber dem Vermieter beziehungsweise Eigentümer.

Die Entscheidung hat erhebliche praktische Auswirkungen auf bestehende Verwalterverträge, Vergütungsmodelle und die Abrechnung bei Neuvermietungen. Sie wirft zugleich Fragen zum Umgang mit bereits gezahlten Provisionen, möglichen Rückforderungsansprüchen und zulässigen alternativen Vergütungsmodellen auf.

Der IVD hat hierzu eine ausführliche Handlungsempfehlung für Immobilienverwalter erstellt. Sie erläutert die wesentlichen Folgen der Entscheidung und zeigt konkrete Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis auf.

Die vollständige Handlungsempfehlung steht hier als PDF zum Download bereit.

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