In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Wer ist zur Rückzahlung eines Darlehens verpflichtet, wenn eine Wohnung während der laufenden Tilgung veräußert wird? Gehen die noch offenen Raten mit dem Eigentumsübergang auf den Erwerber über oder verbleibt die Zahlungspflicht beim bisherigen Eigentümer?
Hier ist zwischen den Finanzierungsformen zu unterscheiden: Nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst das Darlehen auf, erfolgt die Rückzahlung über das Hausgeld oder Sonderumlagen. Nach der sogenannten Fälligkeitstheorie ist jeweils derjenige Eigentümer zahlungspflichtig, der im Zeitpunkt der Fälligkeit im Grundbuch eingetragen ist. Mit Eigentumsumschreibung trifft die Zahlungspflicht somit den Erwerber. Hat der Veräußerer hingegen ein persönliches Darlehen aufgenommen, bleibt er gegenüber der Bank verpflichtet. Eine abweichende Regelung im Kaufvertrag ist möglich, wirkt jedoch nur im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber.
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Bundesverband
Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung