Es klingt so überzeugend: Die angebotene Immobilie ist „nachhaltig“, die Immobilienvermittlung „klimaneutral“ und die Hausverwaltung selbstverständlich „grün“. Ein Blatt im Firmenlogo, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und der Erwerb einiger CO₂-Zertifikate scheinen auszureichen, um das eigene Unternehmen und die vermarkteten Immobilien in ein umweltfreundliches Licht zu rücken. Ab dem 27. September 2026 wird diese Form der Werbung jedoch zu einem erheblichen Abmahnrisiko.

Neue Regeln für Umweltwerbung bei Immobilien

Für Werbung mit Begriffen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“ gelten strengere Regeln. Was Makler und Verwalter bei Immobilienwerbung, Nachhaltigkeitssiegeln und Klimaversprechen beachten müssen.

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