In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Darf eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen, eine Thuja-Hecke und über den Zaun ragende große Äste noch im September zurückzuschneiden, oder muss der Rückschnitt bis zum Oktober warten?

Grundsätzlich ist ein starker Rückschnitt von Hecken und Gehölzen zwischen dem 1. März und 30. September nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Zulässig sind in diesem Zeitraum lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Daher sollte ein erheblicher Rückschnitt der Thuja-Hecke erst ab dem 1. Oktober erfolgen. Etwas anderes kann gelten, wenn ein Rückschnitt aufgrund einer konkreten Gefahr oder zur Beseitigung eines unzulässigen Überhangs erforderlich ist. Auch dann sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Schutz brütender Vögel, zu beachten. Ein normaler Formschnitt zur Pflege der Hecke ist dagegen auch im September zulässig.

Ihre Ansprechpartnerin

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung