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IVD begrüßt Hilfen und flexible Fristen für Wohneigentümer

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses den Gebäudesektor betreffend und den noch am Abend folgenden Erklärungen des Ministers Habeck in der ZDF-Sendung Markus Lanz sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland (IVD):

„Die Bundesregierung erkennt, dass sie beim Klimaschutz den betroffenen Eigentümern entgegenkommen muss. Auch im Interesse von Millionen Mietern.

Wir begrüßen die Einigung auf finanzielle Hilfen und flexiblere Fristen bei der Umsetzung von Investitionsmaßnahmen in neue Heizungssysteme. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass sonst viele Eigentümer finanziell überfordert sein werden. Auch die Engpässe bei Material und Personal bleiben bestehen.

Entscheidend wird jetzt die konkrete Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sein. Der Gesetzentwurf wird gemäß dem angekündigten Zeitplan kurzfristig vorgelegt werden müssen. Die Immobilienwirtschaft wird hier eng begleiten und konstruktiv-kritisch beraten. Minister Habeck hat aufmerken lassen, als er ankündigte, den Preisunterschied zwischen Öl- oder Gasheizung auf der einen und Wärmepumpen auf der anderen Seite für Gering- und Normalverdiener ausgleichen zu wollen.

Zielführend ist auch die Ankündigung des Ministers, dass für Eigentümer, deren Kommune eine Wärmeplanung vorbereitet beziehungsweise darüber schon verfügt, andere Fristen gelten. Diese Eigentümer würden von der Pflicht zum Austausch zum 1. Januar 2024 befreit und könnten bei Ausfall ihres Heizungssystems beispielsweise noch eine gebrauchte Öl- oder Gasheizung nachrüsten lassen. Wir setzen uns als IVD dafür ein, dass das GEG auf der vorgesehenen Wärmeplanung der Städte und Gemeinden aufsetzen muss.

Für den Fall, dass die finanzielle Lücke zwischen Gas- oder Ölheizung und Nachfolgetechnologie wie Wärmepumpe bei Beziehern von unteren und mittleren Einkommen nicht durch Förderung geschlossen wird, erneuern wir unseren Vorschlag, dass die Pflicht zur Umrüstung bei Einfamilienhäusern erst bei einem Eigentümerwechsel eintritt. Der neue Eigentümer kann sich so darauf einstellen. Da die technologische Entwicklung bei der Gebäudetechnik weiterhin dynamisch ist, sollte der GEG-Entwurf keine speziellen Systeme vorschreiben oder privilegieren, sondern technologieoffen bleiben – auch im Neubau.“

 

Pressemitteilung vom 29. März 2023

Ansprechpartner

Bundesverband

Leiter Kommunikation und Pressesprecher