In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Ja, grundsätzlich kann auch einer insolventen Kundin ein Angebot mit vollständiger Vorabzahlung erstellt werden. Wichtig ist jedoch zu prüfen, ob bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und ein Insolvenzverwalter zuständig ist. Zur Risikominimierung sollte vereinbart werden, dass die Leistung ausschließlich gegen Vorkasse erbracht wird, kein Zahlungsziel besteht und die Arbeiten erst nach vollständigem Zahlungseingang beginnen. Die Rechnung sollte eindeutig als „Vorkasse“ gekennzeichnet sein und Leistungen möglichst nur im Umfang der Vorauszahlung erbracht werden.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung