Mit Urteil vom 27. März 2026 (Az. V ZR 7/25) hat der Bundesgerichtshof eine wegweisende Entscheidung für die Immobilienverwaltungspraxis getroffen: Wohnungseigentümergemeinschaften sind künftig nicht mehr grundsätzlich verpflichtet, vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Damit erteilt das Gericht der bisherigen Praxis vieler Gerichte eine klare Absage, Beschlüsse allein wegen fehlender Vergleichsangebote für ungültig zu erklären. Maßgeblich ist vielmehr, ob im Einzelfall eine ausreichende und sachgerechte Entscheidungsgrundlage vorliegt.

Der Immobilienverband Deutschland IVD begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.

„Dieses Urteil bringt die dringend benötigte Klarstellung für die Verwaltungspraxis. Es stärkt die Handlungssicherheit von Verwaltern und trägt den realen Anforderungen im Alltag deutlich besser Rechnung als starre formale Vorgaben“, so Annett Engel-Lindner, Syndikusanwältin beim IVD.

Einzelfallbetrachtung und mehr Flexibilität

Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs kommt es bei der Entscheidung über die Beauftragung eines Dienstleisters maßgeblich darauf an, ob die vorliegenden Informationen aus Sicht eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Eigentümers ausreichen. Kriterien sind insbesondere Art und Umfang der Maßnahme, ihre Dringlichkeit, vorhandene Marktkenntnisse sowie die Wirtschaftlichkeit und Eignung des Angebots. Eine pauschale Pflicht zur Einholung von drei Vergleichsangeboten besteht nicht mehr.

Für Immobilienverwalter bedeutet dies eine spürbare Flexibilisierung. Gerade bei kleineren Maßnahmen oder bei bewährten Dienstleistern kann künftig pragmatischer entschieden werden. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung bestehen, Angebote fachlich zu prüfen und eine wirtschaftlich sachgerechte Vergabe sicherzustellen.

Zugleich trägt das Urteil den aktuellen Herausforderungen der Praxis Rechnung: Aufgrund von Fachkräftemangel und hoher Auslastung vieler Handwerksbetriebe ist es häufig schwierig, mehrere Angebote einzuholen, da Anfragen unbeantwortet bleiben oder keine Kapazitäten bestehen. Insbesondere bei dringenden Maßnahmen droht dadurch ein erheblicher Zeitverlust. Die Entscheidung schafft hier den notwendigen Spielraum, um auch unter angespannten Marktbedingungen handlungsfähig zu bleiben.

Empfehlungen für die Praxis

Der IVD empfiehlt weiterhin eine strukturierte und transparente Vorbereitung von Beschlüssen. Vergleichsangebote sollten insbesondere bei größeren oder wirtschaftlich bedeutenden Maßnahmen möglichst eingeholt werden. Ebenso wichtig sind eine sorgfältige Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen und eine transparente Information der Eigentümer zur Reduzierung von Anfechtungsrisiken. Bewährte Dienstleister können dabei ebenso berücksichtigt werden wie qualitative Kriterien wie Zuverlässigkeit und Fachkunde.

Fazit

Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit und stärkt die Praxisnähe im Wohnungseigentumsrecht. Vergleichsangebote bleiben ein wichtiges Instrument, sind jedoch kein zwingendes Formerfordernis mehr. „Für Verwalter bedeutet das: mehr Spielraum, aber auch weiterhin die Pflicht zu sorgfältigem, transparentem und wirtschaftlich verantwortlichem Handeln“, so Engel-Lindner abschließend.

Ansprechpartner

Bundesverband

Leiter Kommunikation und Pressesprecher