In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Entspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, die Sonderumlage für die Sanierung aller vier Abwasserfallstränge in einer Anlage mit 34 Einheiten – bei in jeder Einheit gleichem Leistungsumfang, unabhängig von der Wohnungsgröße – nicht nach Miteigentumsanteilen, sondern gleichmäßig nach Einheiten (34 gleiche Anteile) zu verteilen?

Ja, ein entsprechender Beschluss kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn in allen 34 Einheiten unabhängig von der Wohnungsgröße derselbe Leistungsumfang anfällt und keine wesentlichen Unterschiede in Betroffenheit oder Vorteil bestehen. Dann ist eine Verteilung der Sonderumlage „pro Einheit“ (34 gleiche Anteile) sachgerecht – vorausgesetzt, der Beschluss regelt Maßnahme, Gesamtkosten, Fälligkeit beziehungsweise Raten und den Verteilerschlüssel „je Einheit“ klar und eindeutig.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung