In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Nach dem Tod eines Mieters geht das Mietverhältnis zunächst auf die Erben über. Räumt ein möglicher Erbe die Wohnung oder entnimmt Nachlassgegenstände, kann dies unter Umständen als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Die Wirksamkeit einer späteren Erbausschlagung ist stets im Einzelfall zu prüfen. Bis zur Klärung der Erbfolge sollte die Wohnung gesichert und der Zustand dokumentiert werden. Ob und gegen wen Ansprüche auf Räumungskosten oder Schadensersatz bestehen, hängt insbesondere von der Erbenstellung und dem vorhandenen Nachlass ab.
Bundesverband
Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung