In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Führt die vertragliche Übertragung des Winterdienstes auf den Hausmeister zu einer vollständigen Übertragung der Verkehrssicherungspflicht, oder bleibt die primäre Verantwortlichkeit beim Eigentümer/Verwalter mit lediglich delegierter Ausführung und fortbestehenden Kontroll- und Überwachungspflichten?
Nein. Wird der Winterdienst vertraglich auf den Hausmeister übertragen, ist damit grundsätzlich nur die Ausführung delegiert. Die Verkehrssicherungspflicht verbleibt regelmäßig beim Eigentümer beziehungsweise der GdWE in der Organisationsverantwortung, einschließlich Auswahl-, Instruktions- und angemessener Kontrollpflichten. Eine Entlastung von der Verantwortlichkeit im Schadensfall gelingt nur bei klarer, konkreter vertraglicher Regelung insbesondere zu Flächen, Beginn und Art der Räum- und Streupflichten, zulässigen Streumitteln, Vertretung und Dokumentation. Andernfalls besteht im Schadensfall ein erhöhtes Haftungsrisiko. Eine stichprobenartige Kontrolle durch den Verwalter bei entsprechender Wetterlage ist in der Regel ausreichend.
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Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung