Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung über den IVD-Rahmenvertrag
Für Sachverständige ist es entscheidend, nicht nur das Gutachten, sondern die gesamte Tätigkeit umfassend abzusichern.
Sachverständige in der Immobilienwirtschaft tragen eine besondere fachliche Verantwortung. Deshalb ist dies ein Versicherungsschutz, der nicht nur das Gutachten, sondern die Tätigkeit selbst in ihrer fachlichen Breite erfasst. Für IVD-Mitglieder liegt darin ein wesentlicher Mehrwert des Rahmenvertrags mit Funk.
Mehr als das Gutachten
Mitversichert sind nicht nur die reine Erstellung von Gutachten, sondern ausdrücklich auch Vorschläge, Folgerungen und Empfehlungen sowie Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gutachter- und Sachverständigentätigkeit. Das ist für die Praxis entscheidend. Denn mögliche Vermögensschäden können nicht nur aus der Bewertung als solcher entstehen, sondern auch aus fachlichen Empfehlungen und daraus gezogenen Schlussfolgerungen.
Praxisnähe entscheidet
Ebenso wichtig ist, dass der Versicherungsschutz die tatsächliche Bandbreite sachverständiger Tätigkeit abbildet. Dazu gehören Mietwertgutachten ebenso wie die Bewertung von Rechten an Grundstücken, etwa von Erbbaurechten, außerdem Bewertungen von Mieten und Pachten sowie die Tätigkeit als gerichtlich bestellte Sachverständige. Gerade für IVD-Mitglieder, die in unterschiedlichen Feldern der Immobilienbewertung tätig sind, kommt es auf eine Absicherung an, die nicht zu eng gefasst ist, sondern berufsspezifische Aufgaben der Berufspraxis ausdrücklich einbezieht.
Auch später noch abgesichert
In der Sachverständigenpraxis zeigt sich nicht jedes Risiko sofort. Umso wichtiger ist eine unbegrenzte Nachhaftung. Sie berücksichtigt, dass Vermögensschäden auch mit zeitlichem Abstand sichtbar werden können. Hinzu kommt ein weiterer Punkt, der für Verlässlichkeit steht: Eine Schadenfallkündigung durch den Versicherer ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem IVD möglich. Auch darin zeigt sich die passgenaue Konzeption des Rahmenvertrags. Er bietet nicht nur Versicherungsschutz, sondern schafft für IVD-Mitglieder auch ein zusätzliches Maß an Kontinuität.
Einbezogen sind zudem Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Auch das ist für die Sachverständigenpraxis von erheblicher Bedeutung. Wer mit sensiblen Informationen arbeitet, benötigt einen Versicherungsschutz, der diesen Bereich als festen Bestandteil der Absicherung versteht.
Flexibilität und klare Konditionen
Zum Rahmenvertrag gehört außerdem die Möglichkeit, Einzel-Objektdeckungen umzusetzen. Das schafft zusätzliche Flexibilität dort, wo für einzelne Objekte oder Aufträge ein zusätzlicher Absicherungsbedarf besteht. Damit verbindet der Versicherungsschutz eine breite Abdeckung mit hoher Flexibilität im konkreten Einzelfall.
Hinzu kommen klar definierte Konditionen. Angeboten werden Versicherungssummen von 150.000 Euro bis 5,2 Millionen Euro, jeweils zweifach maximiert. Eine Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen. Die Beiträge sind im Rahmenvertrag transparent gestaffelt, vorbehaltlich einer Risikoprüfung durch den Versicherer. Auch das gehört zum Mehrwert für IVD-Mitglieder: Der Rahmenvertrag verbindet einen fachlich auf die Zielgruppe ausgerichteten Leistungsumfang mit transparenten Konditionen.
So entsteht ein Versicherungsschutz, der zentrale Anforderungen der Tätigkeit der Sachverständigen gezielt berücksichtigt. Zugleich wird deutlich, dass Verband und Versicherungspartner die Bedürfnisse der Zielgruppe genau kennen und in ein praxisgerechtes Absicherungskonzept überführt haben.
Katja Spiegel
ist Ansprechpartnerin der Funk-Gruppe für den IVD-Rahmenvertrag zur Vermögensschaden-Haftpflicht für Sachverständige. Sie begleitet IVD-Mitglieder bei Fragen zur Absicherung und zur Ausgestaltung passgenauer Versicherungslösungen im Rahmen des Verbandsangebots.
k.spiegel@funk-gruppe.de
www.funk-gruppe.de
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