In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.
Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ gilt ausschließlich für Mietverhältnisse und nicht automatisch für einen Verwaltervertrag oder Verträge mit Dienstleistern wie ista & Co. Bestand der Verwaltervertrag ausschließlich mit der Verkäuferin, wird der Erwerber nicht automatisch neuer Vertragspartner. Der neue Eigentümer beziehungsweise die Gemeinschaft müssen die Verwalterbestellung und die weitere Zusammenarbeit entsprechend neu regeln. Auch weitere bestehende Dienstleistungsverträge der Gemeinschaft gehen nicht pauschal auf den Erwerber über. Ob und unter welchen Bedingungen eine Übernahme erfolgt, ist jeweils anhand des einzelnen Vertrags zu prüfen oder zwischen den Beteiligten neu zu vereinbaren.
Bundesverband
Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung