Der Immobilienverband Deutschland warnt vor einseitigen Mietrechtsverschärfungen wie Indexmiet-Deckel, Kurzzeitmiet-Grenzen und Möblierungszuschlag-Begrenzung.
Der Bundesgerichtshof stellt klar: Immobilienmakler haften direkt nach dem AGG. Diskriminierungsfreie Besichtigungsprozesse sind zwingend erforderlich.