WIDERRUFSRECHT: INFORMATIONEN UND VORLAGEN FÜR MITGLIEDER

Widerrufsrecht im Überblick

Die Branche hat sich gerade erst an den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gewöhnt. Nun kommt der Gesetzgeber mit dem nächsten Button um die Ecke: Ab dem 19. Juni 2026 muss bei bestimmten online geschlossenen Verbraucherverträgen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitgestellt werden — der sogenannte Widerrufsbutton.

Für Immobilienmakler stellt sich daher die naheliegende Frage: Betrifft mich das überhaupt? Die Antwort lautet: nicht immer. Aber prüfen sollten es alle.

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Geschäftsführer, Syndikusrechtsanwalt