Sie haben eine konkrete Rechtsfrage und müssen schnell entscheiden? Mit rund 30 Rechtsexpertinnen und -experten sowie zehn Hotlines sind wir für Sie da!
Verträge & Vorlagen: Klar, rechtssicher, praxisnah
Ein kleiner Fehler im Exposé oder eine Unklarheit im Maklervertrag kann schnell die Provision kosten. Mit den Musterverträgen und Vorlagen des IVD sind Ihre Unterlagen stets aktuell und rechtssicher.
Netzwerk & Qualitätssiegel: Stark, sichtbar, verlässlich
Das IVD-Logo steht für Qualität, hohe Standards und Verbraucherschutz. Der Austausch im professionellen Netzwerk gibt Ihnen Rückenwind im Alltag – und stärkt Ihre Position im Wettbewerb.
Ein Leistungspaket, das Sie entlastet
Rat, der Ihnen hilft
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie erste Rechtsberatung und Rat in Fachfragen über unsere IVD-Spezialisten-Hotlines.
- Immobilienrecht: Rund 30 beratende Immobilienanwälte bundesweit
- Wettbewerb-, Verwalter-, Steuer-, Datenschutz-, Sachverständigen-, Finanzierungs-, Datenschutz-, Geldwäsche-, Urheber- und Markenrechts-Hotline
Vernetzung, die Ihre Geschäfte fördert
Wir bieten Ihnen mit unseren Veranstaltungen die Möglichkeit des fachlichen Austauschs unter Kolleginnen und Kollegen.
- Profi-Treffen/Clubabende in der Region
- Überregionale Immobilientagungen
- Vertrauensvolle und sichere Gemeinschaftsgeschäfte
- IVD-Logo als Markenzeichen qualifizierter Maklerinnen und Makler
Tools, die Sie brauchen
Wir bieten Ihnen die passenden Tools, die Ihre tägliche Arbeit erleichtern.
- Regionale und überregionale Preisspiegel
- Rechtsichere Vertragsformulare
- Frei-Abo des AIZ-Immobilienmagazins
- Aktuelle Informationen als Mitgliederinfo
- Kostenlose Vertrauensschadenversicherung
- Attraktive Rahmenverträge für Dienstleistungen und Produkte von ausgewählten Kooperationspartnern
- Vergünstigte Konditionen für Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung
Kompetenz, die Sie auszeichnet
Wir bieten Ihnen mit unserem umfangreichen Fortbildungsangebot immer das aktuelle Know-How der Immobilienbranche.
- Umfangreiches Seminarangebot in Ihrer Region
- Relevante Weiterbildungsangebote gemäß § 15b MaBV
- Exklusives IVD-Weiterbildungssiegel für die Kundenkommunikation
- Berufsbegleitende Lehr- und Studiengänge zu Sonderkonditionen
- Handlungsempfehlungen für die korrekte Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen
Interessen, die wir für Sie wahrnehmen
Wir bieten Ihnen mit dem IVD eine Interessenvertretung, die für die Ziele der Immobilienbranche und den Verbraucherschutz eintritt.
- Politische Interessenvertretung auf Lokal-, Länder-, Bundes- und EU-Ebene
- Erstellung von Rechtsgutachten
- Schlichtung von Streitfällen durch den Ombudsmann Immobilien
- Marketingunterstützung durch Social Media-Vorlagen, Werbemittel, Pressearbeit und Messepräsenzen
91 % zufriedene Mitglieder – der IVD überzeugt.
Wo Sie uns finden
Der IVD für Sie vor Ort – deutschlandweit!
- Bundesverband
Tel: 030 275726 0E-Mail: info@ivd.net
- IVD Berlin-Brandenburg
Tel: +49 30 89 73 53 64E-Mail: info@ivd.berlin
- IVD Mitte
Tel: +49 069 282823E-Mail: info@ivd-mitte.de
- IVD Mitte-Ost
Tel: +49 341 6019495E-Mail: info@ivd-mitte-ost.net
- IVD Nord
Tel: +49 40 3575990E-Mail: info@ivd-nord.de
- IVD SüdBayern
Tel: +49 (0) 89 / 29 08 200E-Mail: info@ivd-sued.net
Baden-WürttembergTel: +49 (0) 711 / 81 47 380E-Mail: info@ivd-sued-bw.net
- IVD West
Tel: +49 221 951 497 0E-Mail: info@ivd-west.net
FAQ
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Mitgliedschaft erfüllen?
Für eine ordentliche Mitgliedschaft im IVD sollten Sie in der Immobilienwirtschaft tätig sein und die persönlichen, fachlichen und formalen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, gegebenenfalls eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, ein Fachkundenachweis, zwei Branchenreferenzen sowie der Nachweis des vorgeschriebenen Versicherungsschutzes. Außerdem verpflichten Sie sich, die Satzung und Regelwerke des IVD einzuhalten.
Wie läuft der Aufnahmeprozess ab und wie lange dauert er?
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Antrag stellen: Sie senden Ihr Aufnahmegesuch schriftlich (z. B. per E-Mail) an den für Ihren Geschäftssitz zuständigen IVD-Regionalverband oder einfach online.
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Prüfung & Entscheidung: Der Regionalverband entscheidet über Ihren Antrag (zugleich zunächst auch im Namen des Bundesverbandes).
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Bundesverband-Check: Danach hat der IVD Bundesverband zwei Wochen Zeit zu widersprechen. Erst wenn diese Frist ohne Widerspruch abläuft, wird Ihnen die Aufnahmeentscheidung mitgeteilt – und die Aufnahme gilt dann als endgültig.
Wie lange dauert das Antragsverfahren?
Die Bearbeitungszeit im Regionalverband hängt in der Praxis vor allem davon ab, ob der Antrag vollständig ist.
Wie teuer ist die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft im IVD hat bundesweit einen klaren Rahmen – und regional ein eigenes Profil.
Als über 100-jähriger Traditionsverband ist der IVD föderal gewachsen. Deshalb variieren Leistungen, Betreuung und Beitragsordnungen je nach Landes- und Regionalverband. Für ordentliche Mitglieder ergibt sich daraus typischerweise ein Jahresbeitrag zwischen 850 Euro und 1.090 Euro.
Die Jahresbeiträge für ein ordentliches Mitglied im Überblick:
- Baden-Württemberg: 1.080 Euro
- Bayern: 1.080 Euro
- Berlin: 1.000 Euro
- Brandenburg: 1.000 Euro
- Bremen: 1.000 Euro
- Hamburg: 1.000 Euro
- Hessen:
- Rhein-Main: 1.090 Euro;
- Nordhessen: 990 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: 1.000 Euro
- Niedersachsen: 1.000 Euro
- Nordrhein-Westfalen: 850 Euro
- Rheinland-Pfalz: 850 Euro
- Saarland: 850 Euro
- Sachsen: 880 Euro
- Sachsen-Anhalt: 880 Euro
- Schleswig-Holstein: 1.000 Euro
- Thüringen: 990 Euro
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- Der Bundesverbandsbeitrag für ordentliche Mitglieder liegt bei 360 Euro pro Jahr.
- Dazu kommt der Regionalbeitrag.
- Einmalig kann eine Aufnahmegebühr beim Regionalverband anfallen.
Bin ich Mitglied im Regionalverband oder im Bundesverband?
Sie sind immer Mitglied in beidem: im zuständigen IVD-Regionalverband Ihrer Region und gleichzeitig im IVD Bundesverband. So profitieren Sie von regionaler Nähe und persönlicher Betreuung vor Ort ebenso wie von den Leistungen und der Interessenvertretung auf Bundesebene.
Darf ich das IVD-Logo bzw. die IVD-Marke nutzen?
Ordentliche Mitglieder dürfen die IVD-Marke grundsätzlich im Geschäftsverkehr nutzen. Voraussetzung ist, dass die Verwendung nach den Vorgaben des IVD und der geltenden Markensatzung erfolgt. Für Angestellten-, REALS-, vorläufige und außerordentliche Mitglieder gilt das nicht; sie dürfen die Verbandszeichen bzw. das IVD-Logo nicht führen.
Kann ich auch Mitglied werden, wenn mir noch Fachkunde fehlt?
Fachkunde ist für uns keine Nebensache, sondern zentrale Voraussetzung für Qualität und Professionalität im Verband. Eine Aufnahme ohne vollständigen Fachkundenachweis ist daher nur in persönlich geprüften und klar geregelten Ausnahmefällen als vorläufige Mitgliedschaft möglich. Der Fachkundenachweis muss dann innerhalb von zwei Kalenderjahren nachgereicht werden; andernfalls endet die vorläufige Mitgliedschaft. Bei der vorläufigen Mitgliedschaft darf das IVD-Logo nicht geführt werden.
Gibt es Sonderkonditionen für Gründer oder Berufseinsteiger?
Ja,
- für Auszubildende in der Immobilienwirtschaft und Bachelor- und Masterstudierende der Immobilienwirtschaft (Erststudium) gibt es eine kostenfreie und eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (siehe REALS)
- für Existenzgründer gibt es eine vergünstigte Mitgliedschaft mit Staffelrabatt: Üblicherweise beträgt der Regionalbeitrag im ersten Jahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 75 Prozent des regulären Beitrags; ab dem dritten Jahr gilt der reguläre Regionalbeitrag. Genaue Informationen finden Sie in Beitragsordnungen.
Welche rechtliche Unterstützung bietet der IVD konkret?
Die rechtliche Unterstützung umfasst im IVD vor allem diese Bausteine:
- Rechtsberatung als Mitgliederservice: Wir bieten derzeit 10 Hotlines an, damit Sie bei praxisnahen Fragen eine fundierte Orientierung bekommen. Zudem sind rund 30 Rechtsberater in den Regionalverbänden für unsere Mitglieder da. An diese können Sie sich jederzeit kostenfrei per Mail oder telefonisch wenden.
- Praxisnahe Video-Updates, Mitgliederinformationen, Handlungsanweisungen und Checklisten.
- Ombudsstelle & Schlichtung: Der IVD bestellt einen Ombudsmann und betreibt eine Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden.
Gibt es Qualitäts- oder Verhaltensstandards?
Ja – IVD-Mitglieder verpflichten sich zu verbindlichen Qualitäts- und Verhaltensstandards. Dazu gehören insbesondere ein faires, transparentes und professionelles Auftreten, Vertraulichkeit im Umgang mit Kundendaten, kollegiales Verhalten, der faire Umgang mit Interessenkonflikten sowie die Beachtung der Standes-, Wettbewerbs- und Gemeinschaftsgeschäftsregeln. Außerdem gehört die regelmäßige Fortbildung zum Selbstverständnis der Mitgliedschaft.
Welche Pflichten gehe ich als Mitglied ein?
Mit der Mitgliedschaft bekennen Sie sich zu klaren beruflichen Standards. Dazu zählen die Einhaltung der Verbandsregeln, regelmäßige Fortbildung, ein professionelles und transparentes Auftreten sowie der erforderliche Versicherungsschutz. Hinzu kommen die Mitgliedsbeiträge und die Mitwirkung bei verbandsinternen Rückfragen oder Verfahren.


















