Neue Gefahrstoffverordnung Asbest
Mit Sicherheit wurden Sie schon mit dem Gefahrstoff Asbest konfrontiert. Nun hat die am 5. Dezember 2024 in Kraft getretene neue Gefahrstoffverordnung aber weitere Tätigkeiten beim Bauen im Bestand erlassen. Hierfür sind wir Ihr Partner.
Wir sind die Asbestwächter – Ihr kompetenter Partner für die sichere und professionelle Asbestprüfung und -sanierung in ganz Nordrhein-Westfalen. In der heutigen Immobilienbranche ist die Sicherheit von Gebäuden von größter Bedeutung, insbesondere wenn es um den Umgang mit gefährlichen Materialien wie Asbest geht. Asbestwächter hat es sich zur Aufgabe gemacht, Immobilienmaklern und ihren Kunden eine umfassende Lösung anzubieten, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Unser erfahrenes Team von Fachleuten verfügt über umfangreiche Kenntnisse in der Asbestdiagnose und -sanierung. Wir bieten präzise Asbestanalysen, die auf modernsten Technologien basieren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bereiche Ihrer Immobilie gründlich untersucht werden. Unsere Dienstleistungen umfassen nicht nur die Identifizierung von Asbest, sondern auch die Entwicklung individueller Sanierungskonzepte, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Immobilie zugeschnitten sind.
Wir verstehen, dass Zeit und Effizienz in der Immobilienbranche entscheidend sind. Daher arbeiten wir schnell und zuverlässig, um Ihnen und Ihren Kunden die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Mit Asbestwächter an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Sicherheit Ihrer Immobilien gewährleisten.
Darüber hinaus legen wir großen Wert auf Transparenz und Kommunikation. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Vertrauen Sie auf Asbestwächter, um Ihre Immobilienprojekte sicher und erfolgreich zu gestalten. Gemeinsam schaffen wir ein sicheres Umfeld für alle Beteiligten!
Ihre Vorteile als IVD West-Mitglied:
- Unterstützung bei der Beprobung
- Schulung zur Beprobung nach GefStoffV 5.12.24
- Reaktionszeit zur Beprobung und tlw. Sanierung innerhalb 48 h
- Keine Angebotsgebühren
- Festpreise für Ihre Kommunikation
Geschäftsführer