Skip to main content

DAS IVD-IMMOBILIEN-WEITERBILDUNGSSIEGEL

Behalten Sie Ihre Weiterbildungs­stunden im Blick

Wer Mitglied im IVD werden will, muss eine angemessene berufliche Qualifikation nachweisen. Die Anforderungen des IVD an seine Mitglieder gehen noch darüber hinaus.

Jetzt im Mitgliederbereich Weiterbildungskonto pflegen

Nach den Standesregeln verpflichten sich die Mitglieder zu lebenslangem Lernen. Sie folgen damit dem Anspruch,

(…) „sich ständig fachlich fort- und weiterzubilden und stets aktuelles Fachwissen gegenüber den Kunden bereit zu halten, und sich permanent und umfassend über alle Gegebenheiten wirtschaftlicher und rechtlicher Natur für die Ausübung des Berufes zu informieren und mit den daraus gewonnenen Kenntnissen die Kunden fachgerecht zu beraten.“

Ihre Möglichkeiten

Mit dem IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel haben Mitglieder die Möglichkeit, ihre Fortbildungsaktivitäten mit einem qualitätsversprechenden Gütesiegel nach außen zu tragen. Es soll den Kunden zeigen, dass sich die Berechtigten regelmäßig mit den Rechts- und Marktthemen auseinandersetzen und sich fortbilden.

Der oder einer der Unternehmensverantwortlichen eines IVD-Unternehmens (Inhaber, Geschäftsführer, benannter Ansprechpartner für die Mitgliedschaft, bei/mit dem auch die Sach- und Fachkundeprüfung bei Aufnahme in den Verband durchgeführt wurde) muss 15 Stunden Weiterbildung im Kalenderjahr nachweisen, um im Folgejahr das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel für ein Jahr führen zu dürfen. Das Siegel können diejenigen nutzen, die auch entsprechend der Satzung berechtigt sind, das Logo des IVD zu nutzen. Im Normalfall ist das das Unternehmen, nicht eine einzelne Person.

Der IVD Mitgliederbereich

Werden Sie jetzt Mitglied und nutzen Sie das IVD-Weiterbildungsangebot, unsere rechtlichen Beratungsangebote und viele weitere Vorteile, die Sie über den internen Mitgliederbereich in Anspruch nehmen können.

Mitglied werdenEinloggen

Ansprechpartnerin

Bundesverband

Mitgliederbetreuung

FAQ - Häufige Fragen zum Thema IVD Weiterbildungssiegel

Was zeigen die Fortschrittsbalken an?

Die Fortschrittsbalken zeigen Ihren aktuellen Stundenbestand der hinterlegten Nachweise an.

Der erste Fortschrittsbalken stellt die eingetragenen Stunden für das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel im laufenden Kalenderjahr dar.

Darauf folgt der Fortschrittsbalken für die gesetzliche Weiterbildung im Bereich Makler (standardisierter, aktueller Dreijahres-Zeitraum ab Inkrafttreten der Weiterbildungsverpflichtung 2018).

Der dritte Balken bildet die Stunden für die gesetzliche Weiterbildung im Bereich Verwalter ab (standardisierter, aktueller Dreijahres-Zeitraum ab Inkrafttreten der Weiterbildungsverpflichtung 2018).

Kann ich irgendwie nachträglich angeben, welche Weiterbildungen auch für die gesetzliche Weiterbildungspflicht relevant waren?

Ja. Der druckbare Kontoauszug ermöglicht Ihnen, handschriftlich im Ausdruck zu ergänzen, ob eine besuchte Veranstaltung auch für die gesetzliche Weiterbildung relevant war. Setzen Sie dafür einfach händisch ein Häkchen in die entsprechende Spalte: “Relevant gemäß § 15b MaBV”)

Die Anzahl der Stunden meiner bisher hochgeladenen Weiterbildungsnachweise stimmt nicht.

Das ganze System wurde von Punkten auf Stunden umgestellt. Dafür haben wir folgenden Umrechnungsschlüssel verwendet:

0,5 Punkte = 2 Stunden
1 Punkt = 4 Stunden
2 Punkte = 6 Stunden

Der Umrechnungsschlüssel führt dazu, dass die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden höher liegen kann. Sollte die Rechnung nicht stimmen, bitten wir um Kontaktaufnahme.

Was bedeutet HH:MM?

Die Dauer der Weiterbildungen wird in Stunden (“hour”=H) und Minuten (minute=M) angegeben. Das Format HH:MM gibt den Zeitwert in Stunden und Minuten an. Für 1,5 Stunden Weiterbildung geben Sie also an: 01:30. Bei 0,75 Stunden Weiterbildung sind es 00:45.

Ich möchte meine hochgeladenen Dokumente löschen.

Diese Funktion steht nicht zur Verfügung. Entsprechende Dokumente müssen vom IVD aus der Datenbank gelöscht werden.

Bitte wenden Sie sich an den IVD Bundesverband unter info@ivd.net.

Ich kann nicht zwei Mal das gleiche Dokument hochladen.

Das ist korrekt. Sollten Sie ein Dokument doppelt hochladen müssen, benennen Sie es bitte um und laden Sie es erneut hoch.

Wo liegt der Unterschied zwischen dem IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel und der gesetzlichen Weiterbildungspflicht?

Für das IVD interne Siegel müssen Sie 15 Stunden Weiterbildung pro Jahr als Makler und/oder Verwalter sammeln. Das Siegel kann für die Kommunikation und Ihr Marketing verwendet werden.

Die gesetzliche Weiterbildungspflicht muss auf Nachfrage gegenüber Behörden nachgewiesen werden. Ihren Kunden gegenüber besteht eine Informationspflicht.

Makler und Verwalter müssen innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung nachweisen. Wer gleichzeitig Makler und Verwalter ist, muss 40 Stunden nachweisen können – 20 Stunden als Makler und 20 Stunden als Verwalter

Ich habe meine Bescheinigung nur in Papierform und keinen Scanner. Wie kann ich es trotzdem hochladen?

Gerne können Sie auch ein Foto der Bescheinigung hochladen (max. 2 MB), beispielsweise mit dem Smartphone. Achten Sie darauf, dass es trotzdem gut lesbar ist.

Kann ich Seminare, die ich Anfang Januar besucht habe für das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel des aktuellen Jahres anrechnen?

Nein, leider nicht. Alle besuchten Seminare eines Kalenderjahres können nur für das „IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel“ des darauffolgenden Jahres verwendet werden.

Ich komme nicht in den Mitgliederbereich der Homepage.

Sie brauchen für die Anmeldung Ihre siebenstellige Mitgliedsnummer (mit einem „M“ davor) und das Passwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie auf der Startseite des Logins selbst ein neues anfordern. Falls weiterhin Probleme mit der Anmeldung bestehen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Regionalverband.

Woher weiß ich, ob ich für den Besuch einer Veranstaltung eine Bescheinigung erhalte und wie viele Punkte anrechenbar sind?

Der IVD wird seine Seminare und Fachveranstaltungen entsprechend dem Punktsystem ausweisen. Bei externen Veranstaltern sollten Sie sich den Zeitrahmen der Fortbildung bescheinigen lassen.

Wenn eine Bescheinigung hochgeladen wurde, welches nicht den Anforderungen des IVD entspricht, kann ich dann das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel nutzen?

Nein, die Nutzung obliegt nur den vom IVD anerkannten Instituten und Weiterbildungseinrichtungen. Das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel wird Ihnen dann entzogen.

Wer kann sehen, welche Veranstaltungen ich besucht habe?

Die Information darüber, welche Fortbildungsveranstaltungen besucht wurden, werden Ihrer Mitgliedsakte hinzugefügt und für fünf Jahre gespeichert. Die Daten können nur von Mitarbeitern des IVD sowie der Qualitätsmanagerin eingesehen werden.

Gesetzliche Weiterbildungspflicht: Welcher Dreijahres-Zeitraum wird berechnet? Ende des ersten Dreijahreszeitraumes – rollierend oder fester Zeitraum?

Seit Mitte 2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sowie deren Mitarbeiter, die an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken, zur Weiterbildung verpflichtet. Hierzu müssen innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Stunden absolviert werden. Mit Ablauf des Jahres 2020 endete der erste Dreijahreszeitraum. Die Aufsichtsbehörden können nun prüfen, ob der Pflicht nachgekommen wurde. Die Weiterbildungspflicht beginnt zwar mit der Erlaubniserteilung bzw. mit der Aufnahme der Tätigkeit, der maßgebliche Prüfungszeitraum richtet sich aber nach Kalenderjahren. Diejenigen, die erst z.B. 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, haben noch etwas Zeit, die 20 Stunden zu absolvieren. Für sie beginnt der Weiterbildungszeitraum in 2019 und endet mit Ablauf des Jahres 2021, so dass in diesem Fall eine Prüfung erst 2022 erfolgen kann. Für diejenigen, die bereits vor 2019 tätig waren stellt sich die Frage, wie viele Stunden sie in 2021 erfüllen müssen, um ihre Weiterbildungsverpflichtung zu erfüllen. Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Ansätze:

1. Rollierender Prüfungszeitraum

Sofern man von einem rollierenden Dreijahreszeitraum ausgeht, müsste der Gewerbetreibende stets so viele Stunden absolvieren, dass er 20 Stunden aus den drei vorangegangenen Kalenderjahren vorweisen kann. Im nächsten Jahr müsste er dann wieder auf 20 Stunden aus den drei vorangegangenen Jahren kommen.
Beispiel: Makler M absolvierte im Jahr 2018 sieben Weiterbildungsstunden. Im Jahr 2019 waren es acht, 2020 noch fünf. Damit hatte M Ende 2020 die geforderten 20 Stunden. Bis Ende 2021 muss M mindesten sieben Stunden absolvieren, um Ende 2021 wieder auf 20 Stunden zu kommen.

2. Starrer Prüfungszeitraum

Maßgeblich für die Weiterbildungspflicht könnte aber auch starrer Zeitraum sein. Der Beginn eines starren Zeitraumes würde sich danach richten, wann die Tätigkeit aufgenommen wurde. Für denjenigen, der bereits 2018 oder früher tätig war, wäre der Zeitraum 2018 bis 2020 maßgeblich. Selbst wenn die Prüfung erst 2022 oder 2023 erfolgt, wäre nur dieser Zeitraum prüfbar. Der zweite Dreijahreszeitraum, der 2021 beginnt und 2023 endet, könnte erst 2024 geprüft werden. Das bedeutet, dass im Jahr 2021 oder 2022 keine Stunden absolviert werden müssten. Dies könnte man vollständig in 2023 erledigen.
Ob ein rollierender oder starrer Zeitraum maßgeblich ist, ist derzeit nicht abschließend geklärt.

3. Handlungsempfehlung

Auch wenn einige IHK einen starren Zeitraum annehmen, empfiehlt es sich, so zu verhalten, dass man sowohl die Prüfung eines starren als auch eines rollierenden Zeitraums bestehen würde. Ohnehin sollte man im eigenen Interesse so viel wie möglich Stunden absolvieren, um sich informiert zu halten. Wenn man im Jahr 15 Stunden erfüllt, ist man nicht nur auf der sicheren Seite, was die Weiterbildungsverpflichtung anbelangt, sondern erhält als IVD-Mitglied auch das Weiterbildungssiegel des IVD.

Ist das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel der Fortbildungsnachweis gegenüber Behörden?

Nein. Für gewerblich tätige Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gibt es eine gesetzliche Weiterbildungspflicht (20 Zeitstunden innerhalb von drei Jahren). Geregelt ist diese in § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Makler und Verwalter müssen auf Nachfrage von Seiten der Behörde oder von Kunden über Qualifikationen und Weiterbildungen der letzten drei Jahre informieren.

Das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel ist ein eigenes Siegel des IVD. Es dient als Nachweis, dass sich das Mitglied im letzten Jahr mindestens 15 Stunden weitergebildet hat.

Im Mitgliederbereich können Sie allerdings Ihre Nachweise übersichtlich führen. Zudem ist ein Kontodruck als PDF möglich, der Sie beim Nachweis gegenüber der Behörde unterstützen kann.

Wie bekomme ich das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel?

Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung wird vom Veranstalter eine Bescheinigung ausgestellt. Gehen Sie dann in den passwortgeschützten Mitgliederbereich der IVD-Homepage auf  https://intern.ivd.net/login/ zu –> „Ihre Daten“ –> „IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel“ und wählen Sie das Jahr aus, in dem Sie die Fortbildung besucht haben. Laden Sie dann unter dem Menüpunkt „Ihre Daten“ –> „IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel“ Ihre Bescheinigungen einzeln als PDF oder als Bilddatei im .jpeg Format hoch. Dadurch werden diese Nachweise Ihrer Mitgliedsakte hinzugefügt. Hochgeladene Dateien dürfen nicht größer als 2 MB sein. Sobald das Dokument hochgeladen wurde, geben Sie die Anzahl der Zeitstunden an, die auf dem jeweiligen Weiterbildungsnachweis angegeben sind.

Wenn Sie 15 Stunden erreicht haben, steht ab dem 1. Januar des kommenden Jahres bzw. des Folgejahres (z.B. 2021) das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel für das Folgejahr (z.B. 2021) für Sie bereit. In Ihrem Mitgliederbereich der Homepage sehen Sie jeweils am Jahresanfang einen Link. Durch Anklicken des Links erhalten Sie eine Liste des aktuellen Profisiegels in verschiedenen Formaten bereit.

Welche Seminare und Fachkongresse werden angerechnet?

Das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel ist im Kontext des „lebenslangen Lernens“ zu sehen und setzt konzeptionell nach dem Zugang zum IVD an. Studien- und Ausbildungsprogramme und andere Erstqualifikationen führen zu keiner Anrechnung für das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel.

Um eine gleichbleibend hohe Qualität der Dienstleistung zu gewährleisten, wird das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel nur vergeben, wenn eine bestimmte Anzahl von Stunden erreicht wird. Diese können durch die Teilnahme an Seminaren oder gleichrangigen Fachveranstaltungen der im nächsten Kapitel genannten Einrichtungen erlangt werden.

Die Anrechnung der Stunden erfolgt nach den fachlichen Inhalten, die in Form von Vorträgen oder Workshops stattfinden.

Wer kann das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel nutzen?

Nur IVD-Mitglieder dürfen das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel tragen. Um es verwenden zu können, müssen Sie an Seminaren und Fachveranstaltungen teilnehmen, für die eine Bescheinigung ausgestellt wird. Das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel können diejenigen nutzen, die auch entsprechend der Satzung berechtigt sind, das Logo des IVD zu nutzen. In der Regel sind das der Unternehmensinhaber und der Geschäftsführer.

Die Qualitätsmanagerin im IVD

Das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel in Verbindung mit dem IVD-Logo steht für höchste Expertise, Professionalität und Vertrauen. Um dieses Versprechen zu wahren, wird eine Qualitätsmanagerin vom Präsidium bestellt. Dieser überprüft regelmäßig die hochgeladenen Siegel über Stichproben. Zudem übernimmt die Qualitätsmanagerin auch die Prüfung der anrechenbaren Veranstaltungen und anerkannten Bildungsinstitute.

Nutzungsbedingungen - IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel

1.
Das IVD-Immobilien-Weiterbildungssiegel bietet berechtigten Mitgliedern des IVD die Möglichkeit, ihre regelmäßige Fortbildungsaktivität gegenüber Dritten zu dokumentieren. Das Siegel wird seitens des Anbieters jährlich aktualisiert, indem das Siegel mit der jeweiligen Jahreszahl des laufenden Jahres versehen wird. Das Siegel wird möglichst zum 1. Januar eines Jahres im internen Bereich zum Download angeboten. Ein Download ist möglich, wenn das Mitglied entsprechende Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Vorjahr nachweist. Anerkannt werden lediglich Nachweise über die Teilnahme an Veranstaltungen, die zur Vertiefung und Aktualisierung vorhandenen Wissens vorgesehen sind (aktuelle Gesetzesänderungen, aktuelle Rechtsprechung, IT-, Vertriebs-, Markt- oder betriebswirtschaftliche Themen). Eine Anerkennung von Nachweisen über eine Berufsqualifikation ist ausgeschlossen, selbst wenn die behandelten Inhalte deutlich über den Umfang einer Fortbildungsveranstaltung hinausgehen. Nachweise, die durch Mitarbeiter eines Mitglieds erlangt werden, können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied eine juristische Person ist und der Nachweis auf den gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer oder Vorstand) ausgestellt ist.

2.
Der IVD gestattet die Nutzung zum Zwecke der Werbung. Hierzu darf der Nutzer dieses in die Unternehmensdarstellung einbinden (Internetseite, E-Mail-Signatur, Printprodukte wie Briefbögen etc.). Der berechtigte Nutzer  verpflichtet  sich, das Siegel ausschließlich in der vom IVD zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. Einmal erlangte Siegel können auch in den Folgejahren dargestellt werden. Weitere zugunsten des IVD registrierte Marken sind nicht Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

3.
Insgesamt müssen 15 Weiterbildungsstunden pro Jahr für den Erhalt des Siegels gesammelt werden. Veranstaltungen, die kürzer als 30 Minuten sind werden nicht als Weiterbildung anerkannt.

4.
Das Siegel steht ab dem 1. Januar eines Jahres zum Download bereit. Um das jeweils aktuelle Siegel zu erlangen, müssen im Vorjahr die entsprechenden Stunden gesammelt werden. Maßgeblich ist das Datum der Veranstaltung. Stunden aus dem aktuellen Jahr können für das Siegel des aktuellen Jahres nicht berücksichtigt werden.

5.
Unter https://intern.ivd.net/weiterbildungskonto/ können Sie entsprechende Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einer berücksichtigungsfähigen Veranstaltung hochladen. Teilnahmebescheinigungen können in den Formaten .pdf oder .jpeg hochgeladen werden, wobei eine Datei nicht größer als 2 MB sein darf. In der Mitgliederdatenbank werden die entsprechenden Dateien bis maximal zum Ende des fünften Jahres gespeichert, welches auf das Hochladen folgt. Einmal hochgeladene Dateien, können vor Ablauf dieser Frist nur gelöscht werden, wenn das jeweilige Mitglied ein entsprechendes Gesuch an info@ivd.net richtet. Die Daten werden vom IVD Bundesverband und dem Regionalverband, in dem der Programmteilnehmer Mitglied ist, ausschließlich für die Durchführung des Programms genutzt und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

6.
Eine Teilnahme am Programm ist denjenigen Mitgliedern vorbehalten, die entsprechend der Satzung des IVD Bundesverbandes berechtigt sind, das Logo des IVD zu nutzen. Die Nutzung des Siegels ist berechtigten Mitgliedern nur gestattet, wenn die übrigen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Nutzt ein unberechtigtes Mitglied oder ein berechtigtes Mitglied das Siegel, welches die Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt eine Abmahnung durch den Qualitätsmanager. Unterlässt das unberechtigte Mitglied nach Aufforderung in Textform die Nutzung nicht, können marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Dies gilt auch für unberechtigte Dritte, welche das Siegel nutzen.

7.
Das Siegel steht für höchste Expertise, Professionalität und Vertrauen. Um dieses Versprechen zu wahren, wird vom Präsidium (Vorstand) ein Qualitätsmanager bestellt. Dieser überprüft regelmäßig die hochgeladenen Siegel durch Stichproben. Ob eine Veranstaltung oder ein Bildungsinstitut anerkannt wird, entscheidet der Qualitätsmanager.

(Stand: 24. September 2020)