BundesverbandNewsroomSteuernVerwalter 17.03.2025 Keine Haftung des Grundstückserwerbers nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG für unrichtige Steuerausweise in den übernommenen Mietverträgen Der BFH: Nachträgliche Sonderwünsche beim Immobilienkauf können grunderwerbsteuerpflichtig sein. Susanne Claus Love0