BundesverbandNewsroomSteuernVerwalter 17.04.2025 Vorfälligkeitsentschädigung Ein BGH-Urteil erklärt bestimmte Vorfälligkeitsklauseln für unwirksam – betroffene Darlehensnehmer können gezahlte Beträge zurückfordern. Nathalie Boensch-Mischorr Love0