Das IVD-Präsidium besteht aus fünf Mitgliedern und wird alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Mit der Wahl erhält das Präsidium das Mandat, die Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Medien zu vertreten. Die Präsidiums-Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und werden hauptamtlich durch die Bundesgeschäftsstelle unterstützt. Näheres regelt die Satzung des IVD Bundesverbandes.