Seit Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Zertifizierung gegenüber ihren Verwalterinnen und Verwaltern erhalten. Hier finden Sie alle Infos rund ums Thema.
9 Topics zur Verwalterzertifizierung
1. Wer wird zertifizierter Verwalter?
Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (vgl. § 26a Abs. 1 WEG).
Juristische Personen und Personengesellschaften dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.
2. Warum sollten Sie zertifizierter Verwalter sein?
Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung grundsätzlich einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters ( § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG i.V.m. § 48 Abs. 4 S. 1 WEG).
Die Bestellung eines zertifizierten Verwalters steht im Ermessen der Eigentümergemeinschaft- Kann kein Muss!
Ausnahmen: Die Zertifizierungsregelung gilt nicht, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG)
3. Gibt es gleichgestellte Berufsabschlüsse?
Einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist, wer
- die Befähigung zum Richteramt,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
- einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder
- einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
besitzt. Diese Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen.
Eine formale Anerkennung, zum Beispiel mit einer Urkunde durch die IHK oder eine andere Stelle, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Gleiches gilt für Juristische Personen und Personengesellschaften, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.
4. Wie erfolgt der Nachweis für gleichgestellte Personen?
Verwaltungsunternehmen, die als juristische Personen oder Personengesellschaften organisiert sind, dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die Beschäftigten, die unmittelbar mit der WEG-Verwaltung betraut sind, entweder die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind, siehe Ziffer 3.
Da bei einer Gleichstellung keine Prüfung bei der IHK erforderlich ist, liegt auch kein „Nachweis“ über die Voraussetzung einer Zertifizierung vor. Sie müssen gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dann belegen können, dass ihre Angestellten und Mitarbeiter in der WEG-Verwaltung den von der IHK geprüften Verwaltern gleichgestellt sind. Dies kann durch Vorlage der entsprechenden Zertifikate/ Ausbildungsabschlüsse erfolgen. Nutzen Sie hierfür entweder eine Selbstauskunft oder lassen Sie sich die Quaifizierung über das DIAzert-Siegel bestätigen.
Mehr Infos zum Verfahren, den Anforderungen und Kosten finden Sie hier.
EIN MUSTER für eine Selbstauskunft finden Sie unter Downloads.
5. Gibt es eine Übergangsfrist?
Wenn Sie zum 1. Dezember 2020 bereits zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt waren, gelten Sie gegenüber dieser noch bis zum 1. Juni 2024 als zertifizierter Verwalter (vgl. § 48 Abs. 4 S. 2 WEG).
6. Gebühren
Der Gebührentarif wird von den IHKn individuell festgelegt und beträgt durchschnittlich 340 EUR.
7. Prüfungstermine und Anmeldung
Die Prüfungstermine der IHKn müssen jeweils individuelle erfragt werden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt im Regelfall 14 Tage vor Prüfungstermin.
8. Inhalt und Ablauf der Prüfung
Die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus. Der schriftliche Teil dauert 90 Minuten. Der mündliche Teil dauert mindestens 15 Minuten und soll sich zumindest auf das Wohnungseigentumsgesetz beziehen. Nähere Angaben zur Prüfung ergeben sich aus den Prüfungsordnungen der IHKn. Möglich sind hier PC-Prüfungen und Präsenzprüfungen, die als Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig oder Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig ausgestaltet sein können.
Der Rahmenplan für die Prüfung zum zertifizierten Verwalter beschreibt Lernziele und Lerninhalte in vier Themenbereichen:
a. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
b. Rechtliche Grundlagen
c. Kaufmännische Grundlagen
d. Technische Grundlagen
8. Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich frei. Man kann selbständig lernen oder an einem Vorbereitungskurs bei einem beliebigen Bildungsträger teilnehmen. Siehe hierzu auch unsere Angebote der EIA und weiterer.
9. Weiterbildungspflicht
Die im Jahr 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht(20 Stunden innerhalb von drei Jahren) bleibt von den neuen Regelungen zum zertifizierten Verwalter unberührt.
FAQ - Häufige Fragen zur WEG-Verwalter-Zertifizierung
Wie werde ich zertifizierter Verwalter?
Zu einem zertifizierten WEG Verwalter wird man durch Prüfung bei einer IHK. In der Prüfung werden rechtliche, kaufmännische und technische Kenntnisse abgefragt. Als zertifizierter Verwalter gilt auch, wer aufgrund eines bestimmten Berufsabschlusses gleichgestellt ist – eine Prüfung ist dann nicht erforderlich.
Ist ein zertifizierter Verwalter Pflicht?
Seit dem 01.12.2023 kann jeder Miteigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung verlangen, wenn nicht eine Ausnahme vorliegt, siehe Ziffer 2. Wenn ein solches Verlangen ausgesprochen wird, muss die Bestellung eines zertifizierten Verwalters erfolgen, anderenfalls liegt dies im Ermessen der Gemeinschaft.
Welche Qualifikation braucht ein zertifizierter WEG Verwalter?
Ein zertifizierter WEG Verwalter muss durch eine IHK Prüfung seine Sachkunde in rechtlichen, kaufmännischen und technischen Fragen nachweisen. Als zertifizierter Verwalter gilt auch, wer aufgrund eines bestimmten Berufsabschlusses gleichgestellt ist – eine Prüfung ist dann nicht erforderlich, siehe Ziff. 3.
Nützliche Links
Übersicht der prüfenden Industrie- und Handelskammern
Baden-Württemberg
IHK Heilbronn-Franken
Christoph Oberländer Tel.: 07131 9677-172 _________________________ |
IHK Hochrhein-Bodensee (Konstanz)
Michaela Rennhak Tel.: 07531 2860-134 _________________________ |
IHK Karlsruhe
Ass. jur. Isabell Amann Tel.: 0721 174-314 _________________________ |
IHK Stuttgart
Claus Coschurba Tel.: 0711 2005-1461 _________________________ |
IHK Reutlingen
Natalie Trück Tel.: 07121 201 227 _________________________ |
IHK Rhein-Neckar (Mannheim)
Lars Paulsen Tel.: 0621 1709-214 _________________________ |
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg (Villingen-Schwenningen)Florian Merz E-MailTel.: 07721 922-129 |
IHK Südlicher Oberrhein
Sonja Weber Tel.: 07821 2703-651 |
Bayern
IHK Aschaffenburg
Dr. Maria Bausback Tel.: 06021 880 116 _________________________ |
IHK Coburg
Doris Köhler Tel.: 09561 742 623 _________________________ |
IHK für München und Oberbayern Hans-Joachim Budde
Tel.: 089 5116 1509 _________________________ |
IHK Niederbayern in Passau Melanie Luther
Tel.: 0851 507 345 _________________________ |
IHK für Oberfranken BayreuthMelanie Zimmermann
Tel.: 0921 886 711 _________________________ |
IHK Schwaben (Augsburg)Manuela Mayer
Tel.: 0821 3162-402 _________________________ |
IHK Würzburg-Schweinfurt Stefan Göbel
Tel.: 0931 4191 263 |
Hessen
IHK Frankfurt Timo Gasparini E-MailTel.: 069-2197-1556_________________________ |
IHK Darmstadt kein Angebot_________________________ |
Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-SchlüchternKathrin Schmidt, Tel. 06181 9290-8410 Melanie Pfeifer Tel.: 06181-9292-8610E-Mail_________________________ |
_________________________ |
Niedersachsen
IHK Stade
Svenja Axt
svenja.axt@stade.ihk.de
Tel.: 04141 524-147
IHK Hannover
Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover
Katrin Gand
katrin.gand@hannover.ihk.de
Tel.: 0511 3107-297
Nordrhein-Westfalen
IHK Bonn
Barbara Palusinska
_________________________ |
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Sven-Peter Rodefeld Tel.: 0521-554-210 sp.rodefeld@ostwestfalen.ihk.deNadine Niewöhner Tel.: 0521-554-131 n.niewoehner@ostwestfalen.ihk.de _________________________ |
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf Britta Siemers Tel.: 0211-3557-344 britta.siemers@duesseldorf.ihk.de_________________________ |
Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen
Sandra von Heine _________________________
|
Industrie- und Handelskammer Mittlerer NiederrheinArndt Thierfelder Tel.: 02151-635-455 arnd.thierfelder@mittlerer-niederrhein.ihk.de_________________________ |
IHK Nord Westfalen
Kim Gudde
_________________________ |
Rheinland-Pfalz
IHK Pfalz (Ludwigshafen)
Veronika Pommer
Tel.: 0621 5904 2040
veronika.pommer@pfalz.ihk24.de
Saarland
IHK Saarbrücken
Jürgen Tilk
Tel.: 0681 9520 755
Juergen.Tilk@saarland.ihk.de
Sachsen/Sachsen-Anhalt
IHK Leipzig
IHKn Chemnitz/ Halle |
IHK Dresden
|
Thüringen
IHK Ostthüringen zu Gera
Volker Leffer
Telefon: 0365 8553-213
leffer@gera.ihk.de
Ansprechpartnerin
Bundesverband
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