Einführung
Zum 31. Dezember 2024 endet die Übergangsfrist zur Anwendung der ImmoWertV 2021. Für Sachverständige bedeutet dies, dass alle Bewertungsgrundlagen und Regelungen gemäß der neuen Verordnung in vollem Umfang gelten müssen. Im Folgenden erklären wir, was dies für Ihre Arbeit bedeutet und welche Änderungen auf Sie zukommen.
Was passiert nach dem 31. Dezember 2024?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Immobilienbewertungen nach den neuen Regeln der ImmoWertV 2021 durchgeführt werden. Insbesondere betrifft dies die Berechnung der Gesamt- und Restnutzungsdauer, die für die Abschreibung von Gebäuden von Bedeutung ist. Die Übergangsregelung ermöglicht eine Anpassung der Bewertungen, bis eine umfassende Überarbeitung der Normalherstellungskosten (NHK) vorgenommen wird.
Die NHK-Werte sind entscheidend für die Berechnung der Gebäudewerte. Eine neue Version dieser Werte wird bis Ende 2024 erwartet, was die Übergangsregelung noch relevanter macht.
Was bedeutet dies für Sachverständige?
Für Sie als Sachverständigen bedeutet dies, dass Sie sich bis spätestens 31. Dezember 2024 mit den neuen Bewertungsrichtlinien vertraut machen müssen. Dabei sind besonders folgende Aspekte wichtig:
- Modellkonformität: Es müssen die neuen Bewertungsmodelle angewendet werden, um korrekte Bewertungen zu gewährleisten.
- Restnutzungsdauer: Die Gesamt- und Restnutzungsdauern müssen aktualisiert werden, basierend auf den neuen Vorgaben der ImmoWertV.
- Neue NHK-Werte: Achten Sie darauf, dass die überarbeiteten NHK-Werte in Ihre Berechnungen einfließen, sobald diese verfügbar sind.
Position des Bundesfachausschusses für Immobiliensachverständige
Die Mitglieder des Bundesfachausschusses für Immobiliensachverständige im IVD vertreten die Ansicht, dass das starre Datum des 31. Dezember 2024 problematisch sein könnte. Die Verzögerungen bei der Veröffentlichung der überarbeiteten NHK-Werte machen eine vollständige Umsetzung der neuen Regelungen in diesem Zeitraum schwer umsetzbar.
Der Ausschuss verweist auf den Grundsatz der Modellkonformität und betont, dass bis zur vollständigen Bereitstellung der NHK-Werte eine praxisgerechte Anwendung der neuen Regeln nicht immer möglich ist. Daher wird auf eine mögliche Verlängerung der Übergangsfrist oder eine Übergangslösung hingewiesen.
Fazit
Die Übergangsfrist zur Anwendung der ImmoWertV endet zum 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Bewertungen gemäß den neuen Regelungen durchgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut zu machen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Achten Sie besonders auf die neuen NHK-Werte, die in Kürze erwartet werden. Bleiben Sie auf dem Laufenden und passen Sie Ihre Bewertungsmethoden rechtzeitig an.
Was ist die ImmoWertV?
Die ImmoWertV ist eine Verordnung, die Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten von Immobilien sowie zur Ermittlung der hierfür erforderlichen Daten normiert.
Sie trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie gibt Grundsätze zur Bewertung von Immobilien vor sowie wesentliche für die Wertermittlung maßgebliche Grundlagen. Für die Gutachterausschüsse gibt sie den Rahmen für die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten vor.
Die Übergangsregelung in § 53 Absatz 2 der ImmoWertV gibt bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, alte Bewertungsgrundlagen weiterhin zu verwenden, bevor die neuen Regelungen vollständig in Kraft treten. Siehe hierzu die Stellungnahme des Bundesfachausschusses.
Ansprechpartner
Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH / Betreuung des Bundesfachausschusses Sachverständige