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Der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben, die dem Schutz der heimischen Tierwelt dienen. Grundstückseigentümer sollten jetzt aktiv werden: Starke Rückschnitte sind nur noch bis zum 28. Februar erlaubt. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD hin.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September stark zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Zulässig bleiben in dieser Zeit lediglich schonende Pflege- und Formschnitte. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Auch wenn das aktuelle Wetter vielerorts noch wenig zu Gartenarbeiten einlädt, sollte der Rückschnitt so bald wie möglich organisiert werden.

„Hecken schneiden heißt Verantwortung übernehmen: Vor März darf kräftig geschnitten werden, danach nur noch vorsichtig. So bleiben Tiere ungestört, das Wachstum im Griff und Streit mit Nachbarn erspart“, so IVD-Syndikusanwältin Annett Engel-Lindner.

Naturschutz und Nachbarschaft im Blick behalten

Hecken sind wichtige Lebensräume für Vögel und andere Tiere. Gleichzeitig spielen sie im Nachbarschaftsrecht eine zentrale Rolle. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt, dass Eigentümer auch unabhängig von naturschutzrechtlichen Schonzeiten verpflichtet sein können, Hecken zurückzuschneiden.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. März 2025 (Az. V ZR 185/23) entschieden, dass Hecken auch in der Schonzeit zwischen dem 1. März und 30. September zurückgeschnitten werden müssen, wenn sie zulässige Höhen oder Grenzabstände überschreiten. Nachbarn können in solchen Fällen einen Rückschnitt verlangen – auch wenn naturschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

IVD-Checkliste: Das sollten Eigentümer jetzt beachten

1. Zeitrahmen beachten

  • Radikaler Rückschnitt ist nur zwischen 1. Oktober und 28./29. Februar erlaubt.
  • Schonende Pflege- oder Formschnitte sind auch während der Brutzeit (1. März – 30. September) zulässig.
  • Radikale Eingriffe während der Brutzeit können zu Bußgeldern führen.

2. Nachbarschaftsrecht prüfen

  • Hecken dürfen Grundstücksgrenzen nicht überschreiten.
  • Übermäßig hohe oder überwuchernde Hecken können nach BGH-Rechtsprechung (V ZR 185/23) zu Schnittansprüchen durch Nachbarn führen.

3. Dokumentation & Beratung

  • Schnittmaßnahmen dokumentieren (Datum, Art des Rückschnitts).
  • Bei Unsicherheiten Fachgärtnereien oder örtliche Behörden kontaktieren.

Ansprechpartner

Bundesverband

Leiter Kommunikation und Pressesprecher